Kein Lohndumping in der Weiterbildung mehr

Deutschland. Durch die massiven Kürzungen in der nach Sozialgesetzbuch II und III geförderten Aus- und Weiterbildung wurden in den vergangenen Jahren zahlreiche sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze vernichtet und die Gehälter derer, die ihren Job behalten konnten, drastisch abgesenkt. Mit dem nun beschlossenen, allgemeinverbindlichen Branchenmindestlohn ist dem Lohndumping in der Aus- und Weiterbildungsbranche endlich ein Ende gesetzt.

Erklärung von Wolfgang Gunkel, SPD

Anlässlich des Kabinettsbeschlusses zum Mindestlohn in der Aus- und Weiterbildungsbranche erklärt der sächsische SPD-Bundestagsabgeordnete Wolfgang Gunkel: "Noch im Oktober 2010 hatte die Regierungskoalition einen Mindestlohn im Weiterbildungssektor blockiert, nun konnten SPD und Gewerkschaften einen (Teil-)Erfolg erringen: Ab August 2012 gilt für pädagogisches Personal in der Aus- und Weiterbildung ein allgemeinverbindlicher Mindestlohn in Höhe von 12,60 Euro (West) bzw. 11,25 Euro (Ost)."

Die Hartnäckigkeit von SPD, Gewerkschaften und verantwortungsbewussten Trägerverbänden habe sich ausgezahlt, teilt Gunkel mit. Die Bundesregierung sei - zum Wohle der rund 30.000 Beschäftigten in der Aus- und Weiterbildungsbranche - eingeknickt.

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  • Quelle: red
  • Geändert am: 07.07.2012 - 22:25 Uhr
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