Neue Antragsfrist
Dresden. Vom Kabinett wurde die Neufassung der Förderrichtlinie "Wir für Sachsen" verabschiedet. Auf der Grundlage von Hinweisen aus der Praxis wird mit dieser Neufassung die Richtlinie an einigen Stellen optimiert. Insbesondere wird künftig den Projektträgern vor Ort ein Gestaltungsspielraum bei der Verteilung der Aufwandsentschädigung auf die ehrenamtlich Tätigen eingeräumt. Die Förderung beträgt für monatlich mindestens 20 Einsatzstunden nunmehr bis zu 40 EUR. Zudem wird der Antragsschluss um einen Monat vorverlegt, um eine zügigere Antragsbearbeitung zu ermöglichen.
Förderung des bürgerschaftlichen Engagements
Bereits 2006 wurden mit dieser Förderrichtlinie bisherige alters- und bereichsbezogene Beschränkungen bei der Gewährung von Aufwandsentschädigungen für bürgerschaftlich Engagierte aufgehoben. In den Jahren 2006 und 2007 konnte jeweils für mehr als 20.000 Ehrenamtliche eine Aufwandsentschädigung bewilligt werden.
Die bisherigen Projektträger wurden bereits schriftlich auf den vorgezogenen Antragsschluss hingewiesen. Sachsens Sozialministerin Helma Orosz machte am 4. Oktober 2007 nochmals deutlich, dass Anträge für das kommende Jahr bis zum 31. Oktober 2007 bei der Bürgerstiftung Dresden, Barteldesplatz 2, 01309 Dresden eingehen müssen.
Antragsformulare:
http://www.wir-fuer-sachsen.de
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- Quelle: Redaktion
- Geändert am: 04.10.2007 - 13:40 Uhr
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