Elektronischer Rechtsverkehr in der ordentlichen Gerichtsbarkeit

Sachsen. Zum 1. November 2011 eröffnet die sächsische Justiz den rechtsverbindlichen elektronischen Zugang zum Landgericht Dresden und den Amtsgerichten Zwickau und Eilenburg. Nach der erfolgreichen Einführung des Elektronischen Rechtsverkehrs beim Sächsischen Landessozialgericht und beim Sozialgericht Dresden ist seit dem 1. September 2011 mit der Einführung am Oberlandesgericht auch der elektronische Zugang zur ordentlichen Gerichtsbarkeit eröffnet. Bis Ende des Jahres 2012 soll es an allen Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Sachsen möglich sein, Klagen und Anträge elektronisch einzureichen.

Bis Ende 2012 elektronischer Zugang zu allen sächischen Gerichten

Elektronischer Rechtsverkehr bedeutet den sicheren und rechtsverbindlichen Austausch elektronischer Dokumente mit der Justiz. Er soll die bisherige Papierkommunikation ergänzen und sukzessive ablösen. Wenn sie das zum kostenlosen Download bereitstehende Programm Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) installiert haben und über eine Signatureinrichtung verfügen, können Verfahrensbeteiligte zeit- und kostensparend und ohne Qualitätsverlust auf elektronischem Wege rechtswirksam Klage erheben, Anträge stellen und sonstige Schriftsätze einreichen.

Staatssekretär Dr. Wilfried Bernhardt erläuterte: „Der Elektronische Rechtsverkehr ist ein wesentlicher Baustein für eine moderne und bürgerfreundliche Justiz, die das Ziel verfolgt, eine effektive Rechtsgewährung in einem Umfeld sicherzustellen, in dem die elektronische Kommunikation rasant an Bedeutung gewinnt. Aus diesem Grund schreitet die Einführung des Elektronischen Rechtsverkehrs in der sächsischen Justiz mit großen Schritten voran." Nach den guten Erfahrungen in der Sozialgerichtsbarkeit und der Einführung am Oberlandesgericht wolle man nun sukzessive die Möglichkeit zur rechtsverbindlichen Kommunikation in der ordentlichen Gerichtsbarkeit ausbauen.

"Bis Ende 2012 werden wir - soweit die Verfahrensordnungen diese Möglichkeit eröffnen den elektronischen Zugang zu allen sächsischen Gerichten öffnen und dazu schrittweise eine elektronische Poststelle in jedem Gericht einrichten. Damit wird die informationstechnische Modernisierung der sächsischen Justiz konsequent fortgeführt“, so Dr. Bernhardt abschließend.


Mehr:
Zum Elektronischen Rechtsverkehr: http://www.justiz.sachsen.de
Zum EGVP: http://www.egvp.de

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  • Quelle: red
  • Geändert am: 30.10.2011 - 06:16 Uhr
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