Novellierung der Richtlinie für Gesundheitsförderung

Sachsen. Die Sächsische Staatsregierung hat die Richtlinie des Staatsministeriums für Soziales über die Förderung der Gesundheitsvorsorge und Gesundheitshilfe verabschiedet. Fünf Förderprogramme ermöglichen die Bezuschussung von Projekten zur Gesundheitsförderung, zur AIDS-Prävention, von Maßnahmen der psychosozialen Tumornachsorge, zur Organspendeaufklärung und zum Ausbau von Knochenmarkspenderdateien. Insgesamt stellt der Freistaat dafür 2,83 Millionen Euro zur Verfügung.

Zusätzlich können nach der Richtlinie Projekte und Maßnahmen zur Umsetzung der sächsischen Gesundheitsziele gefördert werden.

"Die Notwendigkeit einer umfassenden Prävention ergibt sich aus dem Wissen über das Krankheitsspektrum in unserer Bevölkerung und über ein verbreitetes gesundheitsschädigendes Verhalten. Die Anpassung des Gesundheitssystems an die veränderte Morbiditätsstruktur aufgrund der demographischen Entwicklung erfordert deshalb eine Stärkung von Prävention und Gesundheitsförderung bei allen Altersgruppen", erklärte Sachsens Gesundheitsministerin Helma Orosz in Dresden. Sie ermunterte zur Mitgestaltung der Gesundheitszieleprozesse und zu Kooperationen.

Mehr:

http://www.gesunde.sachsen.de.

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  • Quelle: Redaktion
  • Geändert am: 19.04.2007 - 10:40 Uhr
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