Ab Herbst 2011 weniger Gründungszuschuss

Berlin. Ab Herbst 2011 will das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) die Zügel für Existenzgründer anziehen. Konkret geht es um den Existenzgründungszuschuss, den Existenzgründer erhalten können, wenn sie sich unter bestimmten Bedingungen als Bezieher von Arbeitslosengeld 1selbsttändig machen. Der Entwurf des „Gesetzes zur Leistungssteigerung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente“ ist an dieser Stelle ein Sparprogramm.

Zeitspanne bleibt, Geld wird weniger

Das bisherige erfolgreiche Programm hat in den vergangenen Jahren zu vielen Gründungen aus der Arbeitslosigkeit geführte. Vielleicht deshalb und weil die Konjunktur anzieht, wird die Förderung nun verändert:

Wie es heißt, sollen Arbeitslose zukünftig mindestens noch einen Restanspruch auf 150 Tage statt wie bisher 90 Tage Arbeitslosengeld 1 haben müssen, um den Gründungszuschuss erhalten zu können. Die erste Förderphase (Zuschuss plus Pauschale) soll von neun auf sechs Monate verkürzt werden und die zweite Förderphase (Pauschale) von sechs auf neun Monate verlängert.

Die mögliche Gesamtförderdauer von 15 Monaten bleibt damit zwar erhalten, allerdings wird die Förderdauer in Höhe des zuvor erhaltenen Arbeitslosengeldes 1 um drei Monate gekürzt. Außerdem wird der Gründungszuschuss vollständig in eine Ermessensleistung umgewandelt.

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  • Quelle: red
  • Geändert am: 31.05.2011 - 14:16 Uhr
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