Sozialpädagogische Familienhilfe

Sachsen. Die Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) dient Familien mit minderjährigen Kindern bei der Bewältigung von gravierenden Alltagsproblemen, Konflikten und Krisen im familiären Bereich. Voraussetzung für die Bereitstellung einer solchen langfristig angelegten Betreuung und Begleitung ist die Bereitschaft der Familie zur konstruktiven Mitarbeit. Als wichtigste Gründe für eine sozialpädagogische Familienbetreuung gelten Erziehungsschwierigkeiten, Entwicklungsauffälligkeiten sowie Beziehungsprobleme. Auch Überschuldung, Wohnungsprobleme, Suchtauffälligkeiten, Schwierigkeiten im Beruf, in Schule und Ausbildung sowie Vernachlässigung von Kindern und Jugendlichen sind häufig genannte Ursachen.

Bedeutung von Hilfe für Familien in Not nimmt zu

"Die Sozialpädagogische Familienhilfe hat sich in den vergangenen Jahren als ein ambulantes Angebot der Jugendhilfe im Rahmen der Hilfen zur Erziehung fest etabliert", sagte Familienministerin Helma Orosz anlässlich der aktuell veröffentlichten Daten des Statistischen Landesamtes. So ist mit 2.417 Familien die Zahl im vergangenen Jahr gegenüber 2005 um 66 Familien gestiegen. "Dies muss nicht bedeuten, dass die Probleme der Familien größer geworden sind; es kann auch bedeuten, dass die Bereitschaft der Familien zugenommen hat, Hilfen von außen zuzulassen. Ziel ist, durch pädagogische und alltagspraktische Begleitung, Familien kurz- und mittelfristig zu begleiten, um diese wieder zu stabilisieren und mögliche Fremdunterbringungen zu vermeiden", so die Ministerin.

Die SPFH nimmt - als intensivste der ambulanten Hilfen - unter den Hilfen zur Erziehung in der Jugendhilfe eine besondere Stellung ein. In der SPFH geht es nicht nur um die Begleitung des einzelnen Kindes oder Jugendlichen, sondern um die gesamte Familie.
Häufig geht es darum, in den familiären Alltag wieder Strukturen und Verlässlichkeiten zu bringen. Die methodischen Ansätze sind mehrschichtig, auch die zeitliche Inanspruchnahme variiert je nach Erfordernis. Im Vordergrund steht die (Wieder-)Gewinnung der Handlungsfähigkeit der Familie. Deshalb sollte auch von allen Beteiligten die Bereitschaft zur konstruktiven Mitwirkung vorliegen.

Angeregt wird diese Hilfe wesentlich durch das Jugendamt. In Sachsen ist dieses Angebot in allen Jugendämtern vorhanden. Von dort können auch weitere Infos eingeholt werden. Die sächsischen Jugendämter sind bemüht, den Familien rechtzeitig und unbürokratisch die richtige und professionelle Hilfe zukommen zu lassen.

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  • Quelle: Redaktion
  • Geändert am: 21.09.2007 - 13:44 Uhr
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