Bewilligungspraxis bei Mutter-Kind-Kuren kritisiert

Berlin. Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen für Mütter und Väter, sogenannte Mutter-Kind-Kuren, gehören seit 2007 zu den Pflichtleistungen der Krankenkassen gem. §§ 24, 41 SGB V. „Dass 2009 dennoch jeder dritte Antrag abgelehnt wurde, ist so nicht hinnehmbar“, kritisiert Dr. Gerd Müller, Präsident des Deutschen Heilbäderverbandes (DHV). Das entspräche einer bundesweiten Ablehnungsquote von 31%. Auch für 2010 sieht der Prtäsident die Fortsetzung dieses negativen Trends. Für das erste Halbjahr 2010 wurde eine höhere Ablehnungsquote als für den gleichen Abrechnungszeitraum im Jahr 2009 erfasst. Traurige Spitzenreiter sind hierbei die KKH-Allianz mit einer Ablehnungsquote von 60% und die BARMER GEK mit 42%.

Heilbäderverband: Krankenkassen kommen ihren Verpflichtungen gegenüber Müttern nicht nach.

Dr. Müller wirft den Kassen vor, durch ungerechtfertigte Ablehnungen das Genehmigungsverfahren zu ihren Gunsten zu missbrauchen. Als häufigste Begründung für eine Ablehnung werden nicht ausgeschöpfte ambulante Maßnahmen angeführt. Diese widersprechen jedoch dem Prinzip Kur, das als ganzheitliches Konzept gerade auf die Herauslösung aus dem Alltag setzt. Vor allem Eltern und ihre Kinder befinden sich in komplexen Krisensituationen, die einen Milieuwechsel unbedingt notwendig machen.

Auffällig ist, dass entsprechende Maßnahmen nach einem Widerspruchsverfahren oftmals bewilligt werden. Daher rät Dr. Müller allen Betroffenen: „Legen Sie Widerspruch ein“. Fast die Hälfte aller eingereichten Widersprüche waren 2009 erfolgreich. Für 2010 waren es nach Angaben des Müttergenesungswerkes sogar 56%. "Die Kassen spielen hier bewusst mit der Unwissenheit der Betroffenen", ist Dr. Müller überzeugt.

Und es sind nicht nur die Mütter und Väter, die von der rigiden Ablehnungspraxis betroffen sind. Auch die Kinder leiden. Zahlen des Müttergenesungswerkes weisen nach, dass rund zwei Drittel der Kinder, die in die Mutter-Kind-Maßnahme involviert sind, eigene Indikationen aufweisen und behandelt werden müssen.

Vor diesem Hintergrund erklärt Dr. Müller ein entschiedenes konzertiertes Vorgehen des Deutschen Heilbäderverbandes e.V. gegen die bedenkenswerte Handhabung der Krankenkassen.

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  • Geändert am: 13.01.2011 - 22:44 Uhr
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