Hartz IV - Klagewelle hält an

Sachsen. Die Hartz IV-Reform führt auch zweieinhalb Jahre nach ihrem Inkrafttreten noch immer zu einem erheblichen Verfahrensanstieg bei den sächsischen Sozialgerichten.

Mehr Klagen - mehr Richter - mehr Kosten

Im zweiten Halbjahr 2006 gingen in Hartz IV-Sachen erstinstanzlich 5.483 Klagen und 787 Eilverfahren ein. Im ersten Halbjahr 2007 stieg die Zahl auf 6.256 Klagen und 1.001 Eilverfahren - ein Plus von 16 % bei den Verfahrenseingängen.

Am stärksten nahmen die Klagen zum Arbeitslosengeld II zu: Sie wuchsen bei den drei sächsischen Sozialgerichten in Chemnitz, Dresden und Leipzig im ersten Halbjahr 2007 auf 4.695 Eingänge an. Das ist ein Plus von 33 % im Vergleich zum zweiten Halbjahr 2006, in dem es 3.524 Klagen gab.

Die meisten Klagen werden wegen der Kosten für Unterbringung, Heizung und Umzug oder wegen Streits um angemessenen Wohnraum eingereicht. Stark zugenommen haben in diesem häufig existentiellen Bereich auch die Eingänge an Eilverfahren: Von 704 im zweiten Halbjahr 2006 auf 921 im ersten Halbjahr 2007. In rund einem Drittel der Fälle hatte der Kläger Erfolg.

In Sozialhilfesachen ist dagegen bei den Eingängen eine leichte Beruhigung des Geschäftsanfalls feststellbar: 239 Klagen und 42 Eilanträge gingen im ersten Halbjahr 2007 ein, im 2. Halbjahr 2006 waren es 237 Klagen und 40 Eilanträge.

Beim Sächsischen Landessozialgericht gingen im ersten Halbjahr 2007 bereits 239 Berufungen hinsichtlich den von Hartz IV betroffenen Sachgebieten ein. Das entspricht bereits 60 % der Gesamteingänge des Jahres 2006.

"Wegen des Inkrafttretens von Hartz IV hatte die sächsische Justiz vorsorgend schon für das Jahr 2005 die Anzahl der Richterstellen bei den Sozialgerichten von 55 im Vorjahr auf 70 erhöht. Als Konsequenz aus der anhaltenden Verfahrenszunahme sind mittlerweile 82 Richter an den sächsischen Sozialgerichten sowie weitere 23 am Landessozialgericht tätig. Im Spagat zwischen dem erforderlichen flexiblen Richtereinsatz und der Unversetzbarkeit der Richter verdient es besonderen Dank, wenn sich Richterinnen und Richter anderer Gerichtsbarkeiten freiwillig zu Gerichten mit hohem Geschäftsanfall abordnen lassen," sagte Sachsens Justizminister Geert Mackenroth.

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  • Quelle: Redaktion
  • Geändert am: 17.08.2007 - 16:39 Uhr
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