Bisher 112 Förderbabys in Sachsen geboren
Sachsen. Sachsen sieht die Unterstützung der assistierten Reproduktion ist ein Erfolgsmodell. Familienministerin Christine Clauß hat am 2. juni 2010 eines der „Förderbabys“ in Dresden begrüßet. Der kleine Janos aus Reichenberg ist bereits sechs Monate und erfreut sich bester Gesundheit.
Seit 2009 unterstützt der Freistaat Sachsen die assistierte Reproduktion
Mit seinem Förderprogramm zur finanziellen Unterstützung von Kinderwunschbehandlungen ist der Freistaat Sachsen bundesweit Vorreiter. Im Jahr 2009 wurde die assistierte Reproduktion mit 500.000 Euro unterstützt. Die Anzahl der Kinderwunschbehandlungen konnte dadurch um fast 30 Prozent im Vergleich zum Vorjahr steigen. „In den sächsischen Einrichtungen wurden insgesamt 552 Behandlungen durchgeführt, die eine staatliche Förderung in Anspruch genommen haben, d.h. für 552 zweite, dritte und vierte Behandlungszyklen. Im Ergebnis dieser Behandlungen konnten bisher 112 Babys geboren werden, 41 Schwangerschaften bestehen noch“, freute sich Christine Clauß.
Auch in diesem Jahr erhalten Kinderwunschpaare finanzielle Hilfe vom Freistaat Sachsen. Für das Jahr 2010 sind 770.000 Euro für die Finanzierung von Kinderwunschbehandlungen vorgesehen. Das Förderprogramm soll auch in den nächsten Jahren erhalten bleiben.
Sachsen wird sich jedoch auch auf Bundesebene weiter stark machen. Zur bevorstehenden Gleichstellungsministerkonferenz am 10./11. Juni hat Sachsen einen Antrag eingebracht, der die Einführung einer Regelung zur einkommensabhängigen Kostenübernahme für Maßnahmen der Kinderwunschbehandlung verlangt. „Die Zahlen sprechen für sich. Das sächsische Erfolgsmodell kann sich sehen lassen. Wir wollen, dass Paaren im gesamten Bundesgebiet unabhängig von ihrem Einkommen und sozialen Status der Zugang zu Kinderwunschbehandlungen ermöglicht wird“, so die Ministerin.
Das sächsische Programm
Bei der 2. und 3. Behandlung werden die Paare mit einer Pauschale bis zu 900 Euro pro Behandlung entlastet, für die vierte Behandlung wird ein Zuschuss von 1.600 bis 1.800 Euro gezahlt. Voraussetzung ist, dass das jeweils betroffene Paar miteinander verheiratet ist, das Alter der Frau zwischen dem vollendeten 25. und dem vollendeten 40. Lebensjahr liegt und das Alter des Mannes zwischen dem vollendeten 25. und dem vollendeten 50. Lebensjahr liegt.
Außerdem müssen die Behandlungen in einer in Sachsen befindlichen Einrichtung durchgeführt werden, die Paare müssen seit mindestens einem Jahr ihren Wohnsitz im Freistaat Sachsen haben und es darf kein Leistungsanspruch gegen eine private Krankenversicherung bestehen.
Kommentare (0)
- Bisher keine Kommentare
- Kommentar schreiben
- Quelle: red
- Geändert am: 02.06.2010 - 16:04 Uhr
- Bisher 3190 mal aufgerufen