Ämter für Familie und Soziales geschlossen
Sachsen. Im Rahmen der Verwaltungsreform in Sachsen wurde das Sächsische Landesamt für Familie und Soziales (SLFS) aufgelöst. Seine Aufgaben und jene der Ämter für Familie und Soziales in Leipzig, Dresden und Chemnitz werden bereits seit dem 1. August 2008 von den neu geordneten Landkreisen und Kreisfreien Städten, dem Kommunalen Sozialverband Sachsen (KSV), der Landesdirektion Chemnitz sowie vom Sächsischen Staatsministerium für Soziales (SMS) wahrgenommen. Die bisher bestehenden Ämter wurden zum 1. August 2008 geschlossen.
Welches Amt hat welche Aufgaben?
Die Landkreise und die Kreisfreien Städte bearbeiten bereits seit dem 1. August 2008 alle Anträge auf Bundeselterngeld (BEEG) und Landeserziehungsgeld (LErzGG) sowie auf Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) und auf Leistungen nach dem Sächsischen Landesblindengeldgesetz (LBlindG).
Bundesversorgungsgesetz, Kriegsopferfürsorge, Schwebehindertenrecht etc.
Der Kommunale Sozialverband Sachsen nimmt am Standort Chemnitz die Antragsbearbeitung nach dem Bundesversorgungsgesetz (seit dem 1. Januar 2009 auch einschließlich der Kriegsopferfürsorge) sowie die Aufgaben nach dem Schwerbehindertenrecht (begleitende Hilfe im Arbeitsleben, Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen, Erhebung der Ausgleichsabgabe usw.) im Integrationsamt und Förderaufgaben nach dem Landesjugendhilfegesetz wahr.
Rehabilitierung, Ausgleichsleistungen, Familienförderung etc.
Die Landesdirektion Chemnitz (LDC) nimmt für ganz Sachsen die Aufgaben im Bereich der verwaltungsrechtlichen und beruflichen Rehabilitierung wahr und prüft soziale Ausgleichsleistungen nach § 17 a des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes. Die Anerkennung und Förderung von geeigneten Stellen nach § 305 InsO, die Förderung von Schwangerschaftskonfliktberatungstellen und der Vollzug des Gräbergesetzes sind ebenfalls Aufgaben der LDC, sie ist auch Bewilligungsbehörde für Fördermittel im Bereich der offenen Hilfen für Menschen mit Behinderungen, im Bereich der Familienförderung, der Arbeit der Liga der Spitzenverbände und der sozialen Arbeit.
Landesjugendamt, Infektionsschutzgesetz
Das Landesjugendamt wird beim Sächsischen Staatsministerium für Soziales (SMS) geführt und ist innerhalb von Chemnitz umgezogen. Die Vollzugsaufgaben für Entschädigungen nach §§ 56-58 Infektionsschutzgesetz werden im SMS bearbeitet.
Laufende Verfahren wurden übernommen
Seit dem 1. August 2008 finden sind die neuen Ansprechpartner im zuständigen Landkreis bzw. der jeweiligen Kreisfreien Stadt, dem Kommunalen Sozialverband Sachsen oder der Landesdirektion Chemnitz zu finden. Laufende Verfahren wurden von den genannten Aufgabenträgern automatisch übernommen und werden dort weiter bearbeitet.
Mehr:
http://www.sms.sachsen.de
http://www.ldc.sachsen.de
http://amt24.sachsen.de
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- Quelle: red
- Geändert am: 02.06.2010 - 14:30 Uhr
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