Informationsheft Lohnsteuer 2010
Sachsen. Ab sofort steht das Informationsheft „Lohnsteuer 2010 – Kleiner Ratgeber für Lohnsteuerzahler“ im Steuerportal www.steuern.sachsen.de unter der Rubrik Vordrucke & Informationen > Lohnsteuer > Informationen zum Themenbereich zum Download bereit. Es enthält Informationen rund um die Lohnsteuerkarten 2010, die die Gemeinden in den nächsten Wochen an die Arbeitnehmer versenden. Wer keinen Internetzugang besitzt, kann den Text des Ratgebers bei seinem Finanzamt einsehen. Außerdem druckt die Pressestelle des Finanzministeriums den Text auf Anfrage aus und versendet ihn.
Praktischer Ratgeber hilft beim Steuern sparen
Niemand sollte aus Unkenntnis mehr Steuern zahlen als gesetzlich vorgeschrieben. Deshalb ist es für Arbeitnehmer wichtig, sich schon vor Weitergabe der Lohnsteuerkarte an den Arbeitgeber über steuerliche Vorschriften zu informieren. Der kleine Ratgeber möchte daher auf Punkte aufmerksam machen, die für Lohnsteuerzahler erfahrungsgemäß von besonderer Bedeutung sind. Bevor die Lohnsteuer überhaupt abgezogen wird, kann zum Beispiel vom Finanzamt ein Steuerfreibetrag wegen erhöhter abziehbarer Aufwendungen auf der Lohnsteuerkarte eingetragen werden. Eine kleine Mühe, die sich sofort günstiger bei der Gehaltsabrechnung auswirkt. Aber auch nach Ablauf des Jahres besteht noch die Möglichkeit, im Falle der Beschäftigung auf Lohnsteuerkarte zunächst zuviel gezahlte Lohnsteuer durch einen Antrag auf Einkommensteuerveranlagung zurückzuerhalten.
Der kleine Ratgeber beinhaltet zahlreiche Tipps in übersichtlicher Form. Er kann aber verständlicherweise nicht auf alle lohnsteuerlichen Fragen und Probleme eingehen. Wer weitergehende Fragen hat, wird gebeten, sich an sein zuständiges Finanzamt zu wenden. Dort hilft man gerne weiter.
Die Finanzämter sind im Internet unter „www.finanzamt-name.de“ (z. B. „www.finanzamt-bautzen.de“ oder „www.finanzamt-dresden-i.de“) zu finden. Hier können die Öffnungszeiten sowie weitere Informationen über die Finanzämter abgerufen werden.
Mehr:
http://www.steuern.sachsen.de
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- Quelle: /red
- Geändert am: 19.10.2009 - 10:05 Uhr
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