Berufskrankheitenrecht erweitert - Ansprüche wahren
Sachsen. Am 1. Juli 2009 ist die 2. Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung in Kraft getreten. Sachsens Sozialministerin Christine Clauß weist besonders auf die Regelungen für die Berufskrankheit „Bergmannsbronchitis“ hin, für die sich der Freistaat Sachsen eingesetzt hat. Für diese Berufserkrankung ist jetzt eine rückwirkende Anerkennung über den bisherigen Stichtag 1. Januar 1993 hinaus möglich. Die Betroffenen müssen sich jedoch spätestens bis zum 31. Oktober 2009 bei einem Unfallversicherungsträger melden und ihre Ansprüche geltend machen. Fälle, die in der Vergangenheit bereits bescheidmäßig abgelehnt worden sind, werden von Amts wegen neu überprüft.
Neue Berufskrankheiten können anerkannt werden
Neben dieser rückwirkenden Anerkennung werden durch die Verordnung weiterhin fünf neue Krankheiten in die Berufskrankheitenliste aufgenommen, wie
- Gonarthrose durch Tätigkeiten im Knien nach einer Gesamteinwirkungsdauer von mindestens 13.000 Stunden
- Blutkrebs durch Benzol
- Lungenkrebs durch polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe bei Einwirkung einer bestimmten Lebensdosis
- Lungenfibrose durch extreme und langjährige Einwirkung von Schweißrauchen und Schweißgasen
- Lungenkrebs durch das Zusammenwirken von Asbestfaserstaub und polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen.
Damit erfolgt eine Anpassung infolge neuer medizinisch-wissenschaftlicher Erkenntnisse und das Leistungsspektrum der gesetzlichen Unfallversicherung wird zum Wohle ihrer Versicherten erweitert.
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- Quelle: /red
- Geändert am: 06.08.2009 - 12:22 Uhr
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