Neue Förderrichtlinie verbessert Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten

Berlin. Um auch kleinen und mittleren Betrieben die Möglichkeit zu einer qualitativ anspruchsvollen Aus- und Weiterbildung zu bieten, sind die ergänzenden Angebote der überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS) nötig. Andernfalls könnten viele kleinere Unternehmen keine Ausbildungsplätze anbieten. In mehreren Jahrzehnten wurde daher mit Fördermitteln des Bundeswirtschaftsministeriums und des Bundesbildungsministeriums ein bundesweites Netz von rund 800 ÜBS mit mehr als 90.000 Werkstattplätzen geschaffen, deren Qualifizierungsangebote die betriebliche Aus- und Weiterbildung nach Bedarf ergänzen.

Materielle Verbessserungen

Am 10. Juli 2009 tritt nun eine "Gemeinsame Richtlinie für die Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (ÜBS) und ihrer Weiterentwicklung zu Kompetenzzentren" der beiden Bundesministerien in Kraft. Die Richtlinie sorgt für mehr Rechtssicherheit und Transparenz für die Antragsteller. Sie bietet den ÜBS mehr Flexibilität in der Förderung und erweitert deren Handlungsspielräume.

"Mit der neuen Richtlinie setzt die Bundesregierung ein klares, zukunftsweisendes Zeichen für Investitionen in und für die berufliche Bildung. Gerade in schwierigen konjunkturellen Zeiten ist es besonders wichtig, in Aus- und Weiterbildung zu investieren und die Weichen für Wachstum und Fortschritt langfristig richtig zu stellen", sagten Bundesbildungsministerin Annette Schavan und Bundeswirtschaftsminister Karl-Theodor zu Guttenberg. Deshalb halten die Bildungseinrichtungen - davon bundesweit allein rund 550 nur im Handwerk - ein breites Spektrum an Lehr- und Lernangeboten bereit. Dieses reicht von der klassischen Unterstützung der Lehrlingsausbildung bis hin zum Bachelor-Abschluss in Zusammenarbeit mit Fachhochschulen. Darüber hinaus wird auch die Übernahme weiterer Aufgaben im Bereich der beruflichen Bildung, wie zum Beispiel von Berufsorientierungsmaßnahmen, die bereits seit 2008 sehr erfolgreich angeboten werden, rechtlich erleichtert.

Damit dieses bundesweite Netz an Aus- und Weiterbildungsstätten auf hohem Niveau gehalten werden kann, ist eine gute Infrastruktur sowie technische Ausstattung auf dem neuesten Stand erforderlich. Auf der Grundlage der gemeinsamen Richtlinien können deshalb die Berufsbildungsstätten Zuschüsse für solche Investitionen erhalten. Ein Schwerpunkt liegt dabei vor allem auf Modernisierungen. Für das Jahr 2009 sind hierfür allein von Seiten des Bundes über 70 Millionen Euro vorgesehen.

Fortgesetzt und auf einen längeren Zeitraum ausgeweitet wird auch die 2001 aufgelegte Förderung besonders innovativer ÜBS bei der Weiterentwicklung zu Kompetenzzentren, die Qualifizierungsmaßnahmen für neueste technologische Anforderungen entwickeln und diese anderen Bildungsanbietern zur Verfügung stellen. Um diese wichtige Mittlerfunktion zu stärken, wurde die Förderung innovativer Qualifizierungskonzepte der Kompetenzzentren durch das BMBF zudem ausgeweitet.

Die wichtigsten materiellen Verbesserungen der Richtlinieni:

- Das Aufgabenspektrum der ÜBS wird erheblich ausgeweitet und eine flexiblere Finanzierung ermöglicht.
- Der Förderzeitraum für Kompetenzzentren wurde einheitlich auf vier Jahre angehoben.
- Das Bundesbildungsministerium weitet seine Förderung von Leitprojekten geeigneter Kompetenzzentren von zwei Jahren auf drei Jahre aus. In besonders begründeten Einzelfällen kann für die Anpassung der beruflichen Qualifikation an den technologischen Fortschritt ein weiteres zweijähriges Folgeprojekt gefördert werden.
- Der Leistungsumfang wird erheblich erweitert, da das Bundeswirtschaftsministerium nun auch Weiterbildungsstrukturen für die Industrie und den sonstigen Dienstleistungsbereich in den alten Bundesländern fördert.

Zuständigkeiten geregelt

Mit den neuen Richtlinien werden die Zuständigkeiten im Förderverfahren durch die jeweilige Behörde - Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB) für das Bundesbildungsministerium und Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für das Bundeswirtschaftsministerium - eindeutig und transparent geregelt. Künftig hat der Antragsteller in der Regel nur noch einen Ansprechpartner. Die Zuständigkeit wird jeweils im Vorfeld der Beantragung geklärt, die Bewilligungsbehörden stehen hier mit Rat zur Verfügung unter: http://www.bibb.de/de/5257.htm und http://www.bafa.de.

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  • Quelle: /red
  • Geändert am: 12.07.2009 - 01:33 Uhr
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