Pflegezeit
Berlin. Der Koalitionausschusses im Bundestag hat sich darauf verständigt, dass Beschäftigte, die einen Angehörigen zu Hause pflegen, ein Recht auf eine sechsmonatige Freistellung von ihren beruflichen Verpflichtungen haben, ohne ihren Arbeitsplatz zu gefährden.
Pflegezeit vergleichbar der Elternzeit
Sachsens Sozialministerin Helma Orosz betonte in diesem Zusammenhang, dass Familien die wichtigsten tragenden Netze nicht nur bei der Kinderbetreuung, sondern auch bei der Betreuung alter und pflegebedürftiger Menschen sind.
Familien und besonders Frauen sind dabei oft dreifach gefordert: Sie müssen Pflege, Familie und Beruf unter einen Hut bringen.
Die Pflegezeit ermöglicht es, dass auch Berufstätige ihre Angehörigen in akuten Pflege- und Krankheitsfällen und zur Sterbebegleitung bei sich zu Hause pflegen können, ohne dabei das Risiko einzugehen, ihren Arbeitsplatz zu verlieren.
Die Pflegezeit ist mit der Elternzeit zu vergleichen und kann auch von verschiedenen Angehörigen nacheinander in Anspruch genommen werden. Dadurch bleibt gewährleistet, dass der pflegebedürftige Mensch auch über eine längere Zeit immer durch ein Familienmitglied betreut werden kann. Außerdem ist der berufliche Wiedereinstieg für die betreuenden Angehörigen nach sechs Monaten leichter zu bewältigen, als nach einem längeren Zeitraum.
"Pflegebedürftigkeit tritt oft unvorhergesehen ein. Mit der neuen Regelung lassen sich angemessene Lösungen für diese schwierige Situationen finden. Die Pflegezeit ist ein großer Fortschritt, denn sie ist eine wichtige Weichenstellung für eine menschenwürdige häusliche Pflege in der Familie und für die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.", stimmte Orosz der gefundenen Lösung zu.
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- Quelle: Redaktion
- Geändert am: 20.06.2007 - 22:46 Uhr
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