Tempo bei Erziehungs- und Elterngeld
Landkreis Görlitz. Durch vereinfachte Verfahren, mehr Bürgernähe und persönliche Beratung konnte die Bearbeitungszeit bei Erziehungs- und Elterngeld erheblich verkürzt werden. Im Sachgebiet des Landratsamtes Görlitz arbeiten acht Mitarbeiter. Bewährt hat sich die Teamarbeit von je zwei Bearbeitern und einem Sachbearbeiter. Zudem wurde unter der Nummer 03588 - 28 57 77 ein Bürgertelefon eingerichtet, wodurch bei konkreten Fragen die zuständigen Mitarbeiter für den Antragsteller direkt erreichbar sind.
Landratsamt verweist auf effiziente Abläufe
Im Rahmen der Verwaltungs- und Funktionalreform war dieser Aufgabenbereich am 1. August 2008 vom Amt für Familie und Soziales Dresden auf die Landkreise und Kreisfreien Städte übertragen worden. „Wir hatten damals 410 offene Anträge und 33 offen Widersprüche übernommen, das entsprach einem Bearbeitungsrückstand von 12 bis 15 Wochen“, erklärte Elke Richter, Sachgebietsleiterin im Landratsamt Görlitz.
Allein von August bis Dezember 2008 wurden insgesamt 2142 Anträge entgegengenommen und 1993 Bescheide erlassen sowie insgesamt knapp 3,69 Millionen Euro ausgezahlt. Insgesamt waren 69 Widersprüche zu bearbeiten. Im ersten Quartal 2009 gingen insgesamt 1 252 Anträge ein, 1215 wurden innerhalb von sechs bis acht Wochen bearbeitet. Ausgezahlt wurden insgesamt 3, 689 Millionen Euro. 32 Widersprüche wurden bearbeitet.
Das Fazit von Elke Richter: „Durch die Übertragung der Aufgabe auf die Landkreise haben sich Vorteile für die Bürger ergeben. Nicht nur die Bearbeitungszeit hat sich verkürzt, wir können schneller auf veränderte Umstände reagieren und die Qualität unserer Beratung ist sehr gut.“
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- Quelle: /red
- Geändert am: 02.06.2009 - 16:14 Uhr
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