Studienbeihilfe für Medizinstudenten
Sachsen. Die ersten 13 Medizinstudenten haben sich in diesen Tagen den Anspruch auf eine deutschlandweit einmalige Förderung gesichert. Damit haben sie sich nach ihrem Studium zu einer Niederlassung als Hausarzt in unterdurchschnittlich versorgten Gebieten Sachsens entschieden. Die gesetzlichen Krankenkassen (AOK PLUS, Ersatzkassen, BKK MEDICUS, IKK Sachsen, Knappschaft), die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen und das Sächsische Staatsministerium für Soziales entwickelten hierfür ein Programm zur „Studienbeihilfe“ und stellen dessen Finanzierung sicher. Das Programm ist bundesweit einmalig und soll einen Beitrag zur Stabilisierung der ambulanten ärztlichen Versorgung vor allem in ländlichen Gebieten leisten.
Hausarzt in einer unterversorgten Region in Sachsen werden
Über einen Zeitraum von maximal drei Studienjahrgängen erhalten bis zu 50 Studierende in eine gestaffelte Förderung. Die Medizinstudenten können ab dem 3. Studienjahr am Programm teilnehmen und erhalten aus dem Programm 300 Euro monatlich im ersten und zweiten Jahr, 400 Euro monatlich im dritten Jahr und 600 Euro monatlich im vierten Jahr des Beihilfezeitraumes.
Sie verpflichten sich im Gegenzug nach ihrer Ausbildung zum Allgemeinmediziner vier Jahre lang als Hausarzt in einer unterversorgten Region in Sachsen zu arbeiten. Um kontinuierlich Einblick in das Fachgebiet Allgemeinmedizin zu erhalten und den Arbeitsalltag eines Hausarztes kennen zu lernen, gehen sie eine Patenschaft mit einem sächsischen Hausarzt ein. Die Patenschaftspraxen werden von der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen entsprechend einem Kriterienkatalog anerkannt.
Das Programm „Studienbeihilfe“ wird von der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen in Absprache mit dem Sozialministerium Sachsen und den gesetzlichen Krankenkassen koordiniert.
Details zum Programm „Studienbeihilfe“:
http://www.kvs-sachsen.de
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- Quelle: /red
- Geändert am: 25.05.2009 - 23:50 Uhr
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