Weiterentwicklung der Behindertenhilfe

Dresden. Die sächsische Staatsregierung hat am 7. April 2009 eine neue Richtlinie zur Förderung der selbstbestimmten Teilhabe behinderter Menschen beschlossen. Nach der neuen Förderrichtlinie des Sozialministeriums, die am 1. Januar 2010 in Kraft tritt, sollen insbesondere Projekte gefördert werden, die den weiteren Ausbau ambulanter Betreuungsstrukturen für behinderte Menschen oder deren fachliche Weiterentwicklung betreffen. Daneben sollen aber auch weiterhin Projekte der Landesverbände behinderter oder chronisch kranker Menschen, Begegnungs- und Bildungsangebote für behinderte Menschen und - jetzt neu - fachspezifische Fortbildungsmaßnahmen für Beschäftigte in ambulanten Diensten, Frühförderstellen und ähnlichem gefördert werden.

Ein Leben in der Familie oder einer eigenen Wohnung ermöglichen

Sozialministerin Christine Clauß sagte dazu: „Durch die Umstellung der Förderung der ambulanten Hilfen für behinderte Menschen wollen wir mehr als bisher die fachliche Weiterentwicklung in diesem Bereich anstoßen.“ Besonders vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung oder der Herausforderungen durch die Einführung des Persönlichen Budgets sei dies dringend erforderlich.

In Sachsen sind seit den 1990er Jahren in vielen Regionen ambulante Dienste sowie Beratungsstellen für behinderte Menschen entstanden. Deren Aufgabe ist es, Menschen mit Behinderungen zu beraten und durch konkrete Hilfen im Alltag zu unterstützen.

Ziel ist es, den behinderten Menschen dadurch ein Leben in der Familie oder einer eigenen Wohnung zu ermöglichen. „Ambulante Hilfen sind eine wichtige Voraussetzung zur Verbesserung der Teilhabe behinderter Menschen am Leben in der Gesellschaft,“ sagte Clauß.

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  • Quelle: /red
  • Geändert am: 07.04.2009 - 16:51 Uhr
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