Letztes Kindergartenjahr künftig beitragsfrei

Sachsen. Eltern von Vorschulkindern brauchen künftig für ihre Sprösslinge im letzen Kindergartenjahr keine Beiträge mehr zahlen. Diese übernimmt ab März der Freistaat. "Wir wollen damit Familien mit Kindern weiter entlasten", so Kultusminister Roland Wöller am 18. Februar2009 in Dresden. Die Regelung gilt für eine neunstündige Betreuung, also für einen regulären Ganztagesplatz. Die bei den freien und kommunalen Trägern ausfallenden Einnahmen werden durch den Freistaat ersetzt. Das Kultusministerium stellt dafür in diesem Jahr ab März 31,6 Millionen Euro und im nächsten Jahr 38 Millionen Euro zur Verfügung. Derzeit sind knapp 33.000 Mädchen und Jungen im Schulvorbereitungsjahr.

Zwölf Monate lang zahlt der Freistaat

Ende des vergangenen Jahres hatte sich der Landtag auf das kostenfreie Vorschuljahr verständigt und dies im Gesetz über Kindertageseinrichtungen verankert. Die Beitragsfreiheit beginnt für die Eltern in der Regel am 1. August des Jahres, bevor das Kind in die Schule kommt. Beitragsfrei sind die folgenden 12 Monate. Werden Kinder im Laufe des Jahres vom Schulbesuch zurückgestellt, bleibt die Beitragsfreiheit bestehen. Beantragen Eltern für ihr Kind die vorzeitige Einschulung, besteht die Beitragsfreiheit ab dem Monat der Antragstellung, jedoch maximal für 12 Monate.

Wie Wöller sagte, besuchen derzeit rund 94 Prozent aller drei- bis sechsjährigen Kinder eine Kindertagesstätte. Bei mehr als einem Drittel der Kinder zahlt das Jugendamt auch bisher schon die Beträge ganz oder teilweise, da deren Eltern über zu geringe Einkommen verfügen. Der Minister erwartet durch die Beitragsfreiheit des Schulvorbereitungsjahres keinen wesentlichen Anstieg von Kindern in den Einrichtungen.

Die Landeszuschüsse werden in einem vereinfachten Verfahren – gemeinsam mit den bereits existierenden Landeszuschüssen für Betriebskosten - von den Landkreisen bzw. Landesdirektionen bewilligt und monatlich ausgezahlt. Stichtag für die Erfassung der Daten - für beide Zuschüsse - ist der 1. April. Die Höhe der Zahlung richtet sich nach den Kinderzahlen und den Elternbeiträgen am Stichtag.

Für dieses Jahr wurde für die Beantragung eine Sonderregelung gefunden. Bis 31. Januar 2009 mussten die Gemeinden rückwirkend die Daten vom 1. April 2008 aus ihren Einrichtungen melden. Diese sind Grundlage für die Zuschüsse, die am 1. März ausgezahlt werden.

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  • Quelle: /red
  • Geändert am: 18.02.2009 - 12:56 Uhr
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