Studienbeihilfe für Medizinstudenten
Sachsen. Mit einer finanziellen Förderung sollen Medizinstudenten unterstützt werden, die sich zu einer Niederlassung in unterdurchschnittlich versorgten Gebieten Sachsens entscheiden. Dazu haben die gesetzlichen Krankenkassen (AOK PLUS, vdek, BKK MEDICUS, IKK Sachsen, Knappschaft), die Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen und das Sächsische Staatsministerium für Soziales ein Programm zur „Studienbeihilfe“ entwickelt.
Ziel: Mehr Ärzte in unterversorgten Gebieten
Die Studienbeihilfe richtet sich an Studierende des Studiengangs Medizin, die an einer deutschen Universität eingeschrieben sind. Der/die Studierende muss den ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung nach der Approbationsordnung für Ärzte bestanden haben.
Über drei Studienjahre werden jeweils bis zu 50 Studierende über einen Zeitraum von maximal 48 Monaten eine gestaffelte Förderung erhalten. Der/die Studierende geht im Gegenzug Verpflichtungen ein, die auf eine spätere hausärztliche Tätigkeit in unterdurchschnittlich versorgten Gebieten Sachsens hinzielen.
Um beispielsweise kontinuierlich Einblick in das Fachgebiet Allgemeinmedizin zu erhalten und den Arbeitsalltag eines Hausarztes kennen zu lernen, geht der/die Studierende eine Patenschaft mit einem sächsischen Hausarzt ein. Die Patenschaftspraxen werden von der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen entsprechend eines Kriterienkatalogs anerkannt.
Informieren!
Das Programm „Studienbeihilfe“ wird von der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen begleitet.
Kassenärztliche Vereinigung Sachsen, „Förderung Medizinstudenten“,
Schützenhöhe 12, 01099 Dresden,
eMail: foerderung@kvs-lgst.de
Mehr:
http://www.kvs-sachsen.de
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- Quelle: /red
- Geändert am: 17.02.2009 - 23:25 Uhr
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