Freistaat unterstützt weiterhin Selbsthilfegruppen

Sachsen. Der Freistaat Sachsen stellt im Jahr 2009 200.000 Euro zur Förderung von Selbsthilfegruppen zur Verfügung. „Damit kann das Engagement von rund 1.000 Selbsthilfegruppen mit über 24.000 Mitgliedern unterstützt werden“, resümierte Sozialministerin Christine Clauß.

Eigeninitiative und Eigenverantwortung gefragt

Selbsthilfe ergänzt die professionellen Angebote der Gesundheitsversorgung. Der Erfolg der Selbsthilfe beruht vor allem auf Eigeninitiative und Eigenverantwortung ihrer Mitglieder. Auf diesem Weg leistet die Selbsthilfe einen wichtigen Beitrag zur Kostensenkung und zur ganzheitlichen Versorgung im Gesundheitsbereich. Die Tätigkeit der ehrenamtlich arbeitenden Selbsthilfegruppen entlastet die professionellen Hilfestrukturen und ist für die Bewältigung der individuellen Probleme der Betroffenen erforderlich.

Die Selbsthilfeförderung durch das Land Sachsen ist daher ein wichtiger und integraler Bestandteil der Förderung der Selbsthilfe. Für die Selbsthilfegruppenförderung gibt es allerdings keine gesetzliche Verpflichtung. Es ist eine „freiwillige“ Leistung des Staates.

Auf der Grundlage der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales zur Förderung der sozialen Arbeit (FRL Soziale Arbeit) werden Selbsthilfegruppen bereits seit vielen Jahren finanziell unterstützt. „Die Landesmittel werden projektbezogen für Sachausgaben und Honorarkosten aufgewendet“, erklärte die Sozialministerin.

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  • Quelle: /red
  • Geändert am: 14.02.2009 - 00:16 Uhr
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