Mindestlöhne und mehr verabschiedet
Berlin. Die Neuregelungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes und des Mindestarbeitsbedingungengesetzes sind heute verabschiedet worden. Mit der Zustimmung des Bundesrates ist der Weg frei für Mindestlöhne in weiteren wichtigen Wirtschaftsbranchen. "Für viele Bürgerinnen und Bürger, die hart arbeiten, haben wir die Voraussetzung geschaffen, dass sich ihre Anstrengung künftig auch auszahlt und ihre Arbeit angemessen entlohnt wird", erklärt Bundesminister Olaf Scholz. "Gute Arbeit ist die Grundlage der sozialen Marktwirtschaft. Mit diesen beiden Gesetzen bieten wir die soziale Klammer für den unternehmerischen Handlungsrahmen und stärken so den fairen Wettbewerb. Daher ist dies nicht nur ein guter Tag für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sondern auch für die Unternehmerinnen und Unternehmer."
Neuregelungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes und des Mindestarbeitsbedingungengesetzes
Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz bietet einen Rechtsrahmen, um tarifvertragliche Mindestlöhne für alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen einer Branche verbindlich zu machen, unabhängig davon, ob der Arbeitgeber seinen Sitz im In- oder Ausland hat. Durch die Neufassung wird das Gesetz klarer und verständlicher gestaltet.
Sechs weitere Branchen werden mit der Neuregelung in den Schutz des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes aufgenommen:
* Pflegebranche (Altenpflege und häusliche Krankenpflege)
* Sicherheitsdienstleistungen
* Bergbauspezialarbeiten auf Steinkohlebergwerken
* Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft
* Abfallwirtschaft (einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst)
* Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Zweiten und Dritten Buch Sozialgesetzbuch
Insgesamt neun Branchen können damit künftig über das Arbeitnehmer-Entsendegesetz durch Mindestlöhne vor Lohndumping geschützt werden. Zu Beginn dieser Legislaturperiode regelte das Gesetz Mindestlöhne für 700.000 Beschäftigte des Baugewerbes. Im weiteren Verlauf wurden es rund 1,8 Millionen. Jetzt kommen mit den sechs neuen Branchen noch einmal rund 1,2 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hinzu, die wir durch Mindestlöhne über das Arbeitnehmer-Entsendegesetz schützen können.
Das Mindestarbeitsbedingungengesetz ermöglicht die Festsetzung von Mindestarbeitsentgelten für die Wirtschaftszweige, in denen die tarifgebundenen Arbeitgeber bundesweit weniger als 50% der unter den Geltungsbereich aller Tarifverträge fallenden Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen beschäftigen.
Ein dauerhaft einzurichtender Hauptausschuss prüft, ob in einem Wirtschaftszweig soziale Verwerfungen vorliegen und entscheidet, ob in diesem Wirtschaftszweig Mindestarbeitsentgelte festgesetzt, geändert oder aufgehoben werden. Ein Fachausschuss, der sich aus Vertretern des Wirtschaftszweigs zusammensetzt, kann dann die konkrete Höhe des jeweiligen Mindestlohns anhand vorgegebener Kriterien durch Beschluss festlegen. Auf Vorschlag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales kann die Bundesregierung die vom Fachausschuss beschlossenen Mindestarbeitsentgelte als Rechtsverordnung erlassen.
Die Mindestarbeitsentgelte sind für alle in- und ausländischen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen zwingend und unabdingbar. Aus Gründen des Vertrauensschutzes geht ein zu einem Stichtag bestehender Tarifvertrag für die Zeit seines Bestehens den festgesetzten Mindestarbeitsentgelten vor. Ein Folgetarifvertrag, mit dem die Tarifvertragsparteien ihren am Stichtag bestehenden Tarifvertrag ablösen bzw. ersetzen, genießt ebenfalls Vorrang.
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- Quelle: /red
- Geändert am: 13.02.2009 - 19:49 Uhr
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