Freistaat Sachsen unterstützt Kinderwunschbehandlungen

Sachsen. Ab 1. März 2009 erhalten ungewollt kinderlose Ehepaare in Sachsen vom Freistaat finanzielle Unterstützung für Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung. „Das ist bundesweit einmalig! Mit einem staatlichen Zuschuss werden wir Paare, die sich auf natürlichem Weg bislang den Wunsch nach einem eigenen Kind nicht erfüllen konnten, zukünftig finanziell deutlich entlasten“, freute sich Sachsens Familienministerin Christine Clauß.

Für Frauen zwischen 25 und 40

„Die Finanzierung des Eigenanteils für die erste Behandlung ist den Paaren noch möglich und zumutbar“, so Clauß. Bei der 2. und 3. Behandlung werden die Paare mit einer Pauschale bis zu 900 Euro pro Behandlung entlastet, für die vierte Behandlung wird ein Zuschuss von 1600 bis 1800 Euro gezahlt. Voraussetzung ist, dass das jeweils betroffene Paar miteinander verheiratet ist, das Alter der Frau zwischen dem vollendeten 25. und dem vollendeten 40. Lebensjahr liegen, das Alter des Mannes zwischen dem vollendeten 25. und dem vollendeten 50. Lebensjahr liegt. Außerdem müssen die Behandlungen in einer in Sachsen befindlichen Einrichtung durchgeführt werden, die Paare müssen seit mindestens einem Jahr ihren Wohnsitz im Freistaat Sachsen haben und es darf kein Leistungsanspruch gegen eine private Krankenversicherung bestehen.

Seit 2004 werden Kinderwunschbehandlungen von den gesetzlichen Krankenkassen nur noch zur Hälfte erstattet und ab der vierten Behandlung gar nicht mehr. Gleichzeitig wurden Altersgrenzen und andere Anspruchsbedingungen strenger gefasst. Im Ergebnis haben viele kinderlose Paare seit Inkrafttreten des „Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung“ auf eine reproduktionsmedizinische Behandlung verzichtet oder sie nach wenigen Behandlungen abgebrochen. Die Zahl der Geburten nach reproduktionsmedizinischen Behandlungen sank bundesweit um 50 Prozent.

Da trotz intensiver Bemühungen des Sächsischen Sozialministeriums Soziales auf Bundesebene keine Verbesserung der Krankenkassenleistungen erreicht werden konnte, hat die Sächsische Staatsregierung nunmehr Fördergrundsätze vorgelegt, damit zumindest in Sachsen die finanzielle Hürde für betroffene Paare geringer wird.

„Ich bin sicher, dass nun in Sachsen wieder mehr kinderlose Paare ihren Wunsch nach einem Kind erfüllen können. Ich hoffe, viele Länder schließen sich unserem guten Vorbild an“, so Familienministerin Clauß.

Informieren!

Ein Flyer mit detaillierten Informationen ist ab sofort abrufbar unter
http://www.publikationen.sachsen.de
Der Informationsflyer soll auch in allen sächsischen Reproduktionseinrichtungen ausliegen.

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  • Quelle: /red
  • Geändert am: 10.02.2009 - 09:23 Uhr
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