Entfernungspauschale: Jetzt kommt das Geld zurück!
Dresden. Sachsens Pendler können sich in den kommenden Tagen auf Post vom Finanzamt freuen. Ab dem 11. Februar 2009 werden in einer Sonderaktion die geänderten Einkommensteuerbescheide für 2007 versandt, in denen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Pendlerpauschale berücksichtigt ist.
Werbungskosten ggf. nachträglich beantragen!
Bis zum gestrigen Tag wurden bereits ca. 290.000 von insgesamt rund 440.000 Änderungsbescheiden im Landesrechenzentrum Steuern verarbeitet. Diese Steuerbescheide werden in den nächsten Tagen verschickt. Bis Ende Februar soll die Sonderaktion abgeschlossen und der Erstattungsbetrag an alle sächsischen Pendler, die in ihrer Steuererklärung bereits ihre Fahrtaufwendungen angegeben haben, überwiesen sein.
Wer bisher im Vertrauen auf die gesetzliche Regelung die Fahrtaufwendungen und gegebenenfalls andere Werbungskosten, die sich bisher nicht ausgewirkt hätten, nicht erklärt hat, muss dies gegenüber seinem Finanzamt nachholen. Die nachträgliche Erklärung ist formlos möglich. Zur Arbeitserleichterung hat die Finanzverwaltung hierzu im Internet einen Vordruck bereit gestellt. Dieser Vordruck ist auch bei den Finanzämtern erhältlich.
Das Bundesverfassungsgericht hatte am 9. Dezember 2008 entschieden, dass die Entfernungspauschale in ihrer jetzigen Ausgestaltung nicht dem verfassungsmäßigen Gleichheitssatz entspricht. Bis zu einer gesetzlichen Neuregelung werden rückwirkend ab dem 1. Januar 2007 für Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte wieder ab dem ersten Entfernungskilometer 30 Cent als Entfernungspauschale gewährt.
Vordruck zur nachträglichen Beantragung:
http://www.steuern.sachsen.de/steuer_vordruck_est.html
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- Quelle: /red
- Geändert am: 06.02.2009 - 11:12 Uhr
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