Kurzarbeiter büßen Rente ein

Berlin. Wer in Kurzarbeit geht, vedient weniger Geld. Wer weniger Geld verdient, bekommt später im Grundsatz weniger Rente. Die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hat anhand eines fiktiven Beispiels vorgerechnet, wie drastisch die Einbuße ist.

Arbeitgeber gleichen Verlust großenteils aus

Wie jeder Arbeitnehmer sind auch Bezieher von Kurzarbeitergeld rentenversicherungspflichtig. Die Beiträge werden während dieser Zeit auf der Basis des tatsächlich gezahlten - reduzierten - Verdienstes des Beschäftigten gezahlt und paritätisch von Versichertem und Arbeitgeber getragen. Vom Arbeitgeber zusätzlich gezahlt werden Beiträge auf der Basis von 80 Prozent des wegen Kurzarbeit ausgefallenen Verdienstes.

Das Gute: Auch während der Zeit der Kurzarbeit erfolgt also eine Absicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Eher ungut: Allerdings wirkt sich die Kurzarbeit - wenn auch weniger als oft angenommen - mindernd auf die spätere Rentenhöhe aus.

Zum Beispiel:

Die Auswirkungen von Kurzarbeit auf die Rente macht das folgende Beispiel deutlich:
Bei einem unterstellten Verdienst von 2.400 Euro brutto monatlich ohne Kurzarbeit und einem Verdienst während der Kurzarbeit von 1.000 Euro monatlich erhöht ein Jahr Kurzarbeit den späteren Rentenanspruch um rund 21,90 Euro monatlich. Ein Jahr Beschäftigung ohne Kurzarbeit ergibt einen künftigen Rentenanspruch von knapp 24,80 Euro monatlich. Der Unterschied beträgt also rund drei Euro im Monat.

Dafür sorgt derArbeitgeber:


Nach dem tatsächlichen monatlichen Arbeitsverdienst während der Kurzarbeit in Höhe von 1.000 Euro ohne die zusätzlichen Beiträge in Höhe von 80 Prozent des wegen Kurzarbeit ausgefallenen Verdienstes ergäbe sich eine Rente von rund 10,30 Euro im Monat. Die einseitigen Zuzahlungen des Arbeitgebers, die den Arbeitnehmer nicht belasten, sorgen also in diesem Beispiel für ein monatliches Mehr bei der Rente in Höhe von 11,60 Euro.

Informationen:
Fragen zu den Auswirkungen von Kurzarbeit auf die späteren Rentenleistungen beantworten die Mitarbeiter der Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung oder am Servicetelefon unter 0800 - 10 00 48 00.

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  • Quelle: /red
  • Geändert am: 02.02.2009 - 22:54 Uhr
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