Landespräventionsrat geht an den Start
Sachsen. Sachsen bündelt staatliche und gesellschaftliche Kräfte, um der gemeinsamen Aufgabe der Kriminalitätsvorbeugung und Verkehrssicherheit noch besser gerecht zu werden. Im Landespräventionsrat werden künftig alle Initiativen und Gremien versammelt, die im Bereich Prävention auch bisher eine gute und engagierte Arbeit geleistet haben.
Verknüpfung der Initiativen
Ministerpräsident Stanislaw Tillich setzt auf die Vernetzung derAkteure: „Im Freistaat gibt es viele staatliche und nichtstaatliche Initiativen, die sich für Verbrechens- und Gewaltprävention einsetzen. Der Landespräventionsrat knüpft daran an und übernimmt eine Aufgabe von großer gesellschaftlicher Bedeutung: Er wird die Akteure besser vernetzen, ihre Kräfte bündeln und noch wirksamere Maßnahmen entwickeln.“
Der Landespräventionsrat wird konkret Aufgaben sowohl in der Bekämpfung des Extremismus, der Gewalt-, Sucht- und Verkehrsprävention, als auch im Bereich der präventiven sozialen Arbeit wahrnehmen. Darüber hinaus übernimmt das Gremium die Koordinierung der Präventionsarbeit aller interessierten staatlichen und nichtstaatlichen Einrichtungen und Institutionen im Freistaat Sachsen.
Ziel der themenbezogenen Arbeitsgruppen des Landespräventionsrates ist die Konzipierung, Koordinierung, inhaltliche Begleitung und Weiterentwicklung landesweiter Projekte, beispielsweise die Stärkung demokratischer Grundwerte, Anti-Gewaltprojekte bei Fußballvereinen. Außerdem sollen regionale Initiativen im Bereich der gemeinwesenorientierten Prävention unterstützt werden.
Der Vorsitz des Landespräventionsrates wird durch den Staatsminister des Innern, Albrecht Buttolo, wahrgenommen. Im Plenum werden bis zu 30 Mitglieder vertreten sein: Repräsentanten der Sächsischen Staatsregierung sowie, der kommunalen Ebene, der Freien Wohlfahrtspflege, der Familien-/Kinder-/Jugend-/Schul-/Sozial- und Integrationsarbeit, der Sportförderung sowie der Suchtprävention, der Verkehrssicherheitsarbeit, der Senioren-/Behindertenvertretungen, der Frauenorganisationen, der Opferhilfe und des Opferschutzes vertreten sein.
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- Quelle: /red
- Geändert am: 18.12.2008 - 00:08 Uhr
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