Steuerklassenwahl prüfen

Deutschland. Haben Ehegatten eine für sie ungünstige Steuerklassenkombination gewählt, behält der Arbeitgeber womöglich mehr Lohnsteuer ein als nötig. Zwar kann nach Ablauf des Kalenderjahres die Erstattung der zuviel gezahlten Steuer durch Abgabe einer Einkommensteuer-Erklärung beim Finanzamt beantragt werden, doch das Geld fehlt erstmal im Portemonnaie. Wer beim monatlichen Lohnsteuerabzug der tatsächlichen Jahressteuer möglichst nahe kommen will, sollte wegen der geänderten Vorsorgepauschale für 2009 seine Steuerklasse jetzt überprüfen. Eine andere Wahl könnte auch sinnvoll sein, falls sich bei Ehegatten, die beide Arbeitnehmer sind, die Lohn- und Gehaltsverhältnisse geändert haben.

Merkblatt verfügbar

Arbeitnehmer-Ehegatten stehen zwei Steuerklassenkombinationen zur Wahl. Ehegatten, die im Inland wohnen, nicht dauernd getrennt leben und beide Arbeitslohn beziehen, können für den Lohnsteuerabzug entweder beide die Steuerklasse IV wählen oder für einen Ehegatten die Steuerklasse III und für den anderen die Steuerklasse V. Die einheitliche Steuerklassenwahl ist in der Regel dann günstiger, wenn beide Ehegatten in etwa gleich viel verdienen. Die Steuerklassenkombination III/V empfiehlt sich hingegen, wenn der eine Ehepartner zirka 60 Prozent und der andere zirka 40 Prozent des Arbeitseinkommens verdient. Ab 2010 wird es nach dem derzeit noch im Gesetzgebungsverfahren befindlichen Entwurf des Jahressteuergesetzes 2009 mit dem so genannten Faktorverfahren anstelle der Steuerklassenkombination III/V eine weitere, dritte Wahlmöglichkeit geben.

Um den Arbeitnehmer-Ehegatten die Steuerklassenwahl für das Jahr 2009 zu erleichtern, haben das Bundesfinanzministerium und die obersten Finanzbehörden der Länder Tabellen zur Steuerklassenwahl erarbeitet. Anhand dieser Tabellen können die Ehegatten nach der Höhe ihrer monatlichen Arbeitslöhne die Steuerklassenkombination feststellen, bei der der Arbeitgeber für sie im Laufe des jeweiligen Kalenderjahres die geringste Lohnsteuer einbehalten muss. Das setzt allerdings voraus, dass die Monatslöhne über das ganze Kalenderjahr konstant bleiben.

Ehegatten, die ihre Steuerklasse wechseln wollen, müssen bei der Gemeinde, in der sie ihren Wohnsitz haben, einen gemeinsamen Antrag stellen und dazu beide Lohnsteuerkarten vorlegen. Möglich ist dies für das Jahr 2009 bis zum 30. November 2009.

Die Tabellen und ergänzende Informationen zur Steuerklassenwahl sind in dem „Merkblatt zur Steuerklassenwahl bei Arbeitnehmer-Ehegatten für das Jahr 2009“ enthalten (siehe Steuerportal). Es ist darüber hinaus auch bei den sächsischen Finanzämtern und der Oberfinanzdirektion Chemnitz erhältlich.

Steuerportal:
http://www.steuern.sachsen.de unter > Vordrucke & Informationen > Lohnsteuer zum Download

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  • Quelle: /red
  • Geändert am: 12.12.2008 - 12:17 Uhr
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