Wenn das Amt Daten gegen Geld herausgibt
Dresden. Sachsens Innenminister Albrecht Buttolo hat erneut zur Versachlichung der Debatte um die Bereitstellung persönicher Daten durch die kommunalen Melderegister aufgerufen. In der Öffentlichkeit entstehe derzeit der Eindruck, so Buttolo, dass die Kommunen mit den persönlichen Daten ihrer Einwohner gesetzwidrigen Handel treiben würden. Dieser Vorwurf entbehre jeder Grundlage, denn die Melderegisterauskunft sei eine gebührenpflichtige Amtshandlung und kein Datenhandel.
Bürger müssen ereichbar sein
Das Bundesverwaltungsgericht hat ausgeführt, dass das Meldewesen nicht nur zur Deckung des Informationsbedarfs öffentlicher Stellen dient, sondern auch - z. B. unter dem Gesichtspunktes des Gläubigerschutzes vor "abtauchenden" Schuldnern - dem Informationsbedürfnis des privaten Bereichs. Die einfache Melderegisterauskunft (Vor- und Familienname sowie Anschrift) wird ohne Prüfung eines berechtigten oder sonstigen besonderen Interesses in einem vereinfachten Verfahren erteilt. Wenn keine sonstigen Hindernisse entgegen stehen ist die Melderegisterauskunft zu erteilen.
Es ist allgemein anerkannt, dass grundsätzlich jeder Bürger für seine Umwelt erreichbar sein muss. Er kann nicht ohne besonderen Grund (z. B. berechtigte Auskunftssperre) verhindern, dass andere Bürger die Informationshilfe der Meldebehörde in Anspruch nehmen, um mit ihm Kontakt aufzunehmen.
Bei der Melderegisterauskunft werden nur Vor- und Familienname sowie die aktuelle Anschrift herausgegeben. Die hierbei anfallenden Gebühren in Höhe von fünf Euro decken dabei in der Regel nur den Verwaltungsaufwand.
Im Bund arbeitet man an Novellen zum Bundesmelde- und Bundesdatenschutzgesetz.
Kommentar:
Alles schön schlüssig, wäre da nicht der letzte Satz. Also besteht doch Handlungsbedarf.
Wir dürfen gespannt sein, was da ganz konkret novelliert wird,
meint Ihr Fritz R. Stänker
Kommentare (0)
- Bisher keine Kommentare
- Kommentar schreiben
- Quelle: /red
- Geändert am: 31.10.2008 - 08:30 Uhr
- Bisher 2778 mal aufgerufen