Gesundheitsreform - Sachsen geht in Lauerstellung
Dresden. Die sächsische Staatsregierung hat in der Kabinettssitzung vom 30. September 2008 die Initiative der Koalitionsfraktionen im Deutschen Bundestag zur Änderung der sogenannten Konvergenzklausel im GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz ausdrücklich begrüßt. „Wir haben in den vergangenen Wochen gegenüber dem Bund klargemacht, dass wir eine einseitige Benachteiligung der sächsischen GKV-Versicherten durch die so genannte Konvergenzklausel der Gesundheitsreform nicht akzeptieren werden“, sagte Ministerpräsident Tillich. „Ich bin sehr froh, dass die CDU/CSU- und SPD-Bundestagsfraktionen unsere Bedenken aufgegriffen und entsprechende Änderungsanträge in den Gesundheitsausschuss eingebracht haben. Diese Anträge sind geeignet, die von Sachsen monierten Nachteile auszuräumen,“ so der Regierungschef weiter.
Kabinett fasst Vorratsbeschluss zum Normenkontrollantrag gegen die Konvergenzklausel der Gesundheitsreform
„Diese positiven Signale aus Berlin haben uns veranlasst, von einer sofortigen Anrufung des Bundesverfassungsgerichts abzusehen und die 2./3. Lesung der Änderungsanträge im Bundestag abzuwarten“ erläuterte Tillich weiter.
Für den Fall, dass der Deutsche Bundestag in 2/3. Lesung (voraussichtlich am 17.10.2008) den Änderungsanträge nicht zustimmen wird, hat das Kabinett gestern vorsorglich einen Vorratsbeschluss gefasst. Das Staatsministerium der Justiz ist vom Kabinett beauftragt worden, für diesem Fall Anträge auf Durchführung eines Normenkontrollverfahrens beim Bundesverfassungsgericht einzuleiten.
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- Geändert am: 06.10.2008 - 09:12 Uhr
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