Kommunal-Kombi bringt Arbeit
Görlitz-Zgorzelec. Die Stadt Görlitz will langzeitarbeitslosen Görlitzern neue berufliche Perspektiven eröffnen. Trotz angespannter Haushaltslage, so die Stadtverwaltung, beteilige man sich am Arbeitsmarktprogramm des Bundes und Landes, welches langzeitarbeitslosen Bürgern und damit auch ihren Familien helfen soll, ihre Lebensumstände zu verbessern und bessere Zukunftschancen eröffnet.
Görlitz beteiligt sich
Mit dem Bundesförderprogramm Kommunal-Kombi erhalten Städte, Landkreise und Gemeinden die zwischen August 2006 und April 2007 eine durchschnittliche Arbeitslosenquote von mindestens 15 Prozent hatten. die Möglichkeit, sich am Kommunal-Kombi-Programm zu beteiligen.
Der Freistaat Sachsen wird dabei mit bis zu knapp 54 Millionen Euro das im Januar in Kraft getretene Arbeitsmarktprogramm des Bundes „Kommunal-Kombi“ aufstocken. Am 30. April haben der Freistaat Sachsen, vertreten durch das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit, und die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesverwaltungsamt Bonn, eine Rahmenvereinbarung zur Umsetzung des Bundesprogramms Kommunal-Kombi im Freistaat Sachsen abgeschlossen.
Mit dieser Vereinbarung werden alle Grundsätze der Förderung und des Verfahrens der Antragstellung, Bewilligung und Finanzierung der Kommunal-Kombi-Stellen geregelt.
Förderfähig sind entsprechend den Eckpunkten des Bundesprogramms Arbeitnehmer, die innerhalb einer Rahmenfrist von fünf Jahren mindestens zwei Jahre arbeitslos sind und mindestens ein Jahr unmittelbar vor Arbeitsaufnahme ALG II bezogen haben.
Antragsteller können Gemeinden, Landkreise und nichtkommunale Arbeitgeber sein, die sozialversicherungspflichtige Stellen schaffen, die gemeinnützig, im Interesse der Kommune und zusätzlich sind.
Die Arbeitgeber erhalten dabei in Abhängigkeit vom Alter des Arbeitnehmers und in Abhängigkeit davon, ob sich der Träger den Arbeitnehmer selbst auswählt oder von der ARGE zugewiesen wird, Zuschüsse vom Bund, vom Land und von der Kommune.
Görlitz fördert die Kommunal-Kombi-Stellen gemeinsam mit dem Bund und dem Freistaat Sachsen.
Informationen zum Verfahren
Mit einer Informationsveranstaltung hat Oberbürgermeister Joachim Paulick bereiuts am 27. Mai 2008 über das Verfahren in Görlitz informiert.
Im Mittelpunkt stehen folgende Eckpunkte:
· Mit Mitteln der Kreisfreien Stadt Görlitz und nach der Kreisgebietsreform des neuen Landkreises Görlitz und der Stadt Görlitz können insgesamt 175 Langzeitarbeitslose, später optional weitere 33 Stellen, gefördert werden.
· Der Antrag ist online beim BVA einzureichen.
· Parallel dazu wird der Antrag mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung entsprechend der o. g. Rahmenvereinbarung an die Stadtverwaltung Görlitz, Hauptverwaltungsamt, eingereicht.
· Die Stadtverwaltung prüft die Übereinstimmung der geplanten Arbeiten des Trägers mit den städtischen Interessen und stellt Einvernehmen mit den Trägern her.
· Die Stadt Görlitz ist bis 31. Dezember 2008 befugt, den Landesanteil im Rahmen der Finanzierung der Stelle zu bestätigen. Sie bestätigt zugleich den Kommunalanteil (in Höhe von 35 Euro bei einer frei gewählten Stelle und 70 Euro bei einer durch die ARGE zugewiesenen bis 31. Dezember 2008, danach Finanzierungsanteilübernahme durch den Landkreis) und einen weiteren Kommunalanteil der Stadt Görlitz von 30,00 Euro.
· Die ARGE muss bestätigen, dass der Arbeitnehmer die Förderbedingungen erfüllt. Ansprechpartner bei der ARGE Görlitz ist Stephan Schmidt.
· Die abschließende Entscheidung, welcher Antrag genehmigt wird, trifft das Bundesverwaltungsamt.
Informationen und Anträge für die Träger:
http://www.smwa.sachsen.de/arbeit/arbeitsmarkt
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- Quelle: /red
- Geändert am: 30.05.2008 - 09:40 Uhr
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