Antragsstau beim Elterngeld bewältigt

Dresden. Ein Kraftakt sei es gewesen, so Sachsens Sozialministerin Helma Orosz. Sie erklärte am 7. Mai 2008: "Aber er war notwendig um den berechtigten Ansprüchen junger Eltern gerecht zu werden. Die durchschnittlichen Bearbeitungszeiten beim Vollzug des Bundeselterngeldgesetzes konnten nun auch in Dresden auf das erforderliche Maß von etwa einem Monat gesenkt werden.“ Die Staatsregierung habe bereits im Herbst 2007 die erforderlichen Maßnahmen getroffen und den Ämtern zusätzliches Personal zur Verfügung gestellt.

Antragsstau bei ärztlicher Begutachtung bleibt bestehen

Jetzt gelte es, alle Kräfte zu bündeln, um die Bearbeitungsrückstände im Feststellungsverfahren nach dem Schwerbehindertenrecht und dem Landesblindengeld abzubauen. Zwar seien die Erfassungsrückstände weitestgehend abgearbeitet, so dass jeder Antragsteller zeitnah eine Eingangsbestätigung und die notwendigen Informationen zum weiteren Verfahrensablauf erhalte.

Jedoch verlagere sich das Verfahren in die „Ärztliche Begutachtung“. Mit den in den Ämtern für Familie und Soziales beschäftigten Versorgungsärzten und den bisherigen externen Gutachtern allein konnte diese zusätzliche Menge nicht bewältigt werden. Daher werden bereits seit Herbst vergangenen Jahres, mit Unterstützung der Landesärztekammer, neue externe Gutachter vertraglich gebunden.

Der in den Bereich ärztliche Begutachtung verlagerte Antragsstau wird auch über den 1. August 2008 hinaus bestehen, dafür ist die noch verfügbare Zeit einfach zu kurz. Hinsichtlich der übrigen Bearbeitungsschritte zeigt sich Orosz jedoch optimistisch, dass diese bis zum Inkrafttreten der Verwaltungsreform weitestgehend abgearbeitet sein werden.

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  • Quelle: /red
  • Geändert am: 08.05.2008 - 09:41 Uhr
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