Schöffen gesucht

Zittau. Im ersten Halbjahr 2008 sind bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2009 bis 2013 zu wählen. Gesucht werden auch in der Stadt Zittau Frauen und Männer, die am Amtsgericht Zittau und Landgericht Görlitz als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Gesucht werden Bewerber/innen, die in der Gemeinde wohnen und am 1. Januar 2009 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind nur deutsche Staatsangehörige.

Anforderungen sind zu beachten

Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Polizeibeamte, Bewährungshelfer usw.) sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

Neben diesen formalen Kriterien sollen die Bewerber aber vor allem bestimmte Grundfähigkeiten mitbringen, die notwendig dazu gehören, wenn man über andere Menschen qualifiziert urteilen soll. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - körperliche Eignung.

Schöffen sollten sich in verschiedene soziale Milieus hineindenken und das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Die Rechtskenntnis bringen die Berufsrichter mit. Die Laienrichter müssen Beweise würdigen, d.h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen so ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Beweismitteln (Zeugenaussagen, Gutachten, Urkunden) ableiten können. Menschenkenntnis und Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann sowohl aus beruflicher Erfahrung als auch im Umgang mit Menschen erworben worden sein. Schöffen müssen Objektivität und Unvoreingenommenheit unter allen Umständen bewahren können.

Vom ersten Tage an muss der Schöffe seine Rolle im Strafverfahren kennen und über seine Rechte und Pflichten informiert sein. Er muss daher die Zeit investieren, sich über die Rechte und Pflichten des Schöffen weiterzubilden. Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht ein großes Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff in das Leben anderer Menschen. Ob z.B. eine bestimmte Nötigungshandlung verwerflich (und damit rechtswidrig) ist, ob die Begehung einer bestimmten Straftat ein besonders schwerer oder ein minder schwerer Fall ist oder ob der Angeklagte eine so schwere Gefahr für die Öffentlichkeit darstellt, dass Sicherungsverwahrung angeordnet werden muss, hat der Schöffe aus seiner Laiensicht zu beantworten. Dazu bedarf es ebenso der Standfestigkeit wie der Flexibilität im Vertreten der eigenen Meinung. Sie müssen in der Lage sein, sich entsprechend verständlich zu machen, auf den Angeklagten und andere Prozessbeteiligte eingehen zu können und an der Beratung argumentativ teilzunehmen. Ihnen wird daher Kommunikations- und Dialogfähigkeit abverlangt. Schöffen in Jugendstrafsachen sollten zudem in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen.

Bewerbung:
Wer sich zur Ausübung dieses Amtes in der Lage sieht, kann sich für das Schöffenamt in Erwachsenenstrafsachen bis zum 20.03.2008 bei der Stadtverwaltung Zittau, Justiziariat, Frau Kunze, Markt 1, 02763 Zittau, Tel. 03583 - 75 21 09 bewerben. Er erhält dann auf Anforderung ein Formular zugesandt, in das die notwendigen Daten einzutragen sind. Das Formular kann auch von der Internetseite der Stadt www.zittau.eu oder der Seite der Deutschen Vereinigung der Schöffinnen und Schöffen http://schoeffen.de/pdf/Formular2.1-Bewerbung.pdf heruntergeladen werden.

Interessenten für das Amt eines Jugendschöffen richten ihre Bewerbung bitte an das Landratsamt Löbau-Zittau, FD Jugend und Soziales, Frau Lasner-Tietze, Hochwaldstraße 29, 02763 Zittau. Das Formular dazu kann ebenfalls unter http://schoeffen.de/pdf/Formular2.1-Bewerbung.pdf heruntergeladen werden.

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  • Quelle: /red
  • Geändert am: 20.03.2008 - 11:11 Uhr
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