Von Karies bis Hörkontrolle

Bad Lausick. "Der Öffentliche Gesundheitsdienst ist eine unverzichtbare Säule des Gesundheitswesens", sagte die sächsische Gesundheitsministerin Helma Orosz heute in Bad Lausick auf dem Bundeskongress der Ärzte und Zahnärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD). Wenn es um Pandemieplanung, HIV-Bekämpfung oder das Ermitteln der Verbreitung von Kinderkaries geht, ist der öffentliche Gesundheitsdienst gefragt.

Öffentlicher Gesundheitsdienst mit mehr Verantwortung

In Zukunft sollen die Verantwortlichkeiten des ÖGD ausgeweitet werden. Die bisher schon stattfindende Zusammenarbeit mit Eltern, Lehrern und Beratungsdiensten soll beim Projekt "Gesundes Aufwachsen unserer Jüngsten" intensiviert werden. Der ÖGD liefert dabei durch eine Bestandsaufnahme die Grundlage für alle weiteren Maßnahmen.

Auch beim Infektionsschutz und beim umweltbezogenen Gesundheitsschutz sieht Orosz erweiterte Aufgaben des ÖGD. Als praktische Beispiele nannte die Ministerin die planerischen Vorbereitungen auf eine Influenzapandemie und konsequente Maßnahmen gegen die zumindest teilweise zunehmende Impfmüdigkeit. Auch bei Katastrophen wie dem Jahrhunderthochwasser von 2002 ist der ÖGD gefordert.

Beim Gesundheitsschutz und der Gesundheitsförderung für unsere Kinder und für Heranwachsende nimmt der ÖGD eine Schlüsselfunktion ein. Neben den Vorsorgeuntersuchungen für Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung - von der Neugeborenen-Erstuntersuchung bis zum 64. Lebensmonat im Vorschulbereich - verwies Orosz auf vier weitere Untersuchungsangebote des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes des ÖGD. Der ÖGD kontrolliert dabei schulrelevante Fähigkeiten wie Sehen, Hören, Sprechen und Bewegung. Außerdem überprüft er den Impfstatus.

Alle Entscheidungen, welche die Gesundheit beeinflussen, sollten nach Meinung der Ministerin auf einer angemessenen Datengrundlage getroffen werden. Nur so sei es möglich, Verursacherzusammenhänge zu erkennen, sowie auf Problemlagen auf Landes- und kommunaler Ebene gezielt reagieren zu können. Gesundheitsberichterstattung als Teil des Öffentlichen Gesundheitswesens solle dabei nicht als weitere Statistik verstanden werden. Hier soll es eine gesetzlich verankerte Gesundheits- und Sozialberichterstattung geben.

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  • Quelle: Redaktion
  • Geändert am: 27.04.2007 - 00:06 Uhr
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