Auszeichnung "Ehrenamt in der Kultur" für 2022 ausgeschrieben
Dresden, 27. April 2022. Kulturministerin Barbara Klepsch wird in diesem Jahr Ehrenamtliche für ihr besonderes Engagement in der Kultur im Freistaat Sachsen auszeichnen. Mit der Auszeichnung "Ehrenamt in der Kultur" soll die Arbeit der freiwilligen Helferinnen und Helfer und ihr wertvoller Beitrag zur sächsischen Kulturlandschaft gewürdigt werden.
Vorschläge können bis 15. Juni 2022 eingereicht werden
"Ehrenamtliches Engagement in der Kultur zu würdigen, ist mir ein großes Anliegen. Es ist wichtig, dass wir den Beitrag der ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Fokus der Öffentlichkeit stellen und damit auch jüngere Generationen für bürgerschaftliches Engagement im Bereich der Kultur gewinnen können", betont Kulturministerin Barbara Klepsch.
Bis zum Jahr 2020 wurde die Auszeichnung ausschließlich für den Bereich der Museen im Freistaat Sachsen verliehen, erstmals im Jahr 2004. Die Auszeichnung wird im zweijährigen Wechsel mit dem Sächsischen Museumspreis verliehen. Ab dem Jahr 2022 soll die Auszeichnung nun für weitere Kultursparten geöffnet werden und neben dem Bereich des Museumswesens auch im Bereich der Gedenkstätten, der archäologischen Denkmalpflege, der Bildenden Kunst, der Darstellenden Kunst, der Musik, der Literatur, des Films und der Soziokultur verliehen werden. Bei den Auszeichnungen soll auch die sorbische Kultur Berücksichtigung finden. Die Ehrenamtsauszeichnungen werden an Bürgerinnen und Bürger verliehen, die sich durch außerordentliches ehrenamtliches Engagement im Kulturbereich besonders verdient gemacht haben.
Die Urkunden sollen voraussichtlich am 13. Oktober 2022 in Dresden feierlich übergeben werden.
Vorschläge zur Ehrung ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich der Kultur im Freistaat Sachsen können bis spätestens 15. Juni 2022 online über das Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen unter https://lsnq.de/EhrenamtInDerKultur2022 übermittelt werden.
Vorschlagsberechtigt sind sächsische Kultureinrichtungen, Vereine, Freundeskreise, sonstige Einrichtungen, Organisationen, Unternehmen und das Landesamt für Archäologie Sachsen. Weitere Einzelheiten zum Verfahren sind auf der oben genannten Website zu finden.
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- Quelle: red
- Geändert am: 27.04.2022 - 08:50 Uhr
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