Berliner Mietendeckel gekippt

Das Bundesverfassungsgericht hat den von der rot-rot-grünen Koalition eingeführten Berliner Mietendeckel wieder gekippt. Warum das auch gut so ist.

Mietpreisbeschränkungen haben negative Auswirkungen

Hintergrund: Der Bundesgesetzgeber hat das Mietpreisrecht bereits abschließend geregelt, die Länder können hierzu keine eigenen Gesetze mehr erfinden. Das ist allerdings nur die formale Seite.

Generell ist es problematisch, wenn aus politischen Erwägungen in funktionierende Märkte eingegriffen wird. Bereits die Mietpreisbremse hat dazu geführt, dass weniger Wohnungen gebaut werden. Ganz aktuell schießen Materialpreise in die Höhe: Wer baut dann noch, wenn die Mieteinnahme unter Umständen den Aufwand nicht mehr einspielt?

Außerdem haben Investoren ihr Verhalten geändert: Sie kaufen im Bestand, sanieren und verkaufen als Wohneigentum. So ist ein schnelles und profitables Geschäft gesichert, angesichts dessen sich niemand mehr mit Mietern herumärgern will. Natürlich steigen infolge auch die Preise für Wohneigentum. Mieter und Wohnungssuchende haben nun in jedem Fall das Nachsehen.

Besonders angeschmiert von der verfehlten Politik sind nun die Mieter, deren Mieten infolge des Mietendeckels sanken. Sollte ihr Mietvertrag einen Nachforderungsvorbehalt enthalten, müssen sie nun bis zur Höhe der eigentlich vereinbarten Miete nachzahlen. Die großen Wohnungskonzerne verhalten sich unterschiedlich in Bezug auf die Geltendmachung der Nachforderungen.

Für sozialverträgliche Mieten wäre es wohl notwendig, Mietgewinne zu begrenzen. Das geht aber nur unter Betrachtung des einzelnen Wohnobjekts.

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  • Geändert am: 16.04.2021 - 12:51 Uhr
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