Diskriminierende Begutachtungspraxis transgeschlechtlicher Menschen in Leipzig?

Diskriminierende Begutachtungspraxis transgeschlechtlicher Menschen in Leipzig?

Leipzig, 1. Juni 2017. Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) Landesverband Sachsen ist zu tiefst darüber besorgt, dass am Amtsgericht Leipzig, scheinbar willkürlich die Hürden für die Personenstands- und Vornamensänderung von transgeschlechtlichen Menschen hochgesetzt wurden. Ohne erkennbaren Grund wird vom gesetzlichen Rahmen des Transsexuellengesetzes (TSG) abgewichen. Statt der vorgeschriebenen Begutachtungen durch zwei Sachverständige werden in Leipzig von Beginn an drei Gutachten von Trans* gefordert.

LSVD Sachsen fordert von Sächsischer Landesregierung klares Bekenntnis zur Selbstbestimmung der Geschlechtsidentität im Bundesrat

Anlässlich der bekannt gewordenen diskriminierenden Begutachtungspraxis von transgeschlechtlichen Menschen am Amtsgericht Leipzig und des morgen im Bundesrat zu diskutierenden Entschließungsantrages zur "Erarbeitung eines Gesetzes zur Anerkennung der Geschlechtsidentität und zum Schutz der Selbstbestimmung bei der Geschlechtszuordnung" erklärte Tom Haus, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD) Landesverband Sachsen: "Der LSVD Sachsen ruft die Landesregierung und besonders den Sächsischen Staatsminister der Justiz Gemkow dazu auf, beim Thema Transgeschlechtlichkeit für Klarheit zu sorgen und zusätzliche diskriminierende Begutachtungsverfahren zu beenden. Diese Verfahren sind nicht nur eine enorme psychischen Belastung für Trans*, sondern auch mit erheblichen finanziellen Belastungen verbunden. Die Würde von transgeschlechtlichen Menschen und die Anerkennung der individuellen Geschlechtsidentität müssen endlich gesetzlich garantiert und geschützt werden. Es bedarf dringend eines Geschlechtsidentitätsgesetztes mit einfacher Vornamens- und Personenstandsänderung. Daher fordert der LSVD Sachsen die Landesregierung unter Ministerpräsident Tillich auf, morgen im Bundesrat dem Entschließungsantrag zur Erarbeitung eines Geschlechtsidentitätsgesetztes zuzustimmen und die Aufhebung des TSG zu unterstützen."

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) ist ein Bürgerrechtsverband und vertritt die Interessen und Belange von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI). Gleiche Rechte, Vielfalt und Respekt – wir wollen, dass LSBTI als selbstverständlicher Teil gesellschaftlicher Normalität akzeptiert und anerkannt werden.

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  • Quelle: red | Foto: naeim a / naeimasgary, pixabay, Lizenz CC0 Public Domain
  • Geändert am: 01.06.2017 - 13:35 Uhr
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