Klagewelle bei Hartz IV - Verfahren

Sachsen. Die Hartz IV-Reform führt auch drei Jahre nach ihrem Inkrafttreten immer noch zu einem erheblichen Verfahrensanstieg bei den sächsischen Sozialgerichten. Sachsens Kustizminister Geert Mackenroth meint, mit personeller Verstärkung bei den sächsischen Sozialrichtern gelänge es, diese Klagewelle abzufangen.

Alles im Griff - Vereinfachung durch Schwellenwert-Anhebung

Gingen im Jahr 2006 in Hartz IV-Sachen erstinstanzlich noch 10.756 Klagen und 1.441 Eilverfahren ein, so stiegen die Eingänge im Jahr 2007 auf 14.497 Klagen und 2.298 Eilverfahren. Das entspricht einem Anstieg der Verfahrenseingänge um 37,7 % gegenüber dem Vorjahr. Der durchschnittliche Zeitraum von der Einreichung einer Klage zum Bereich SGB II bis zur Entscheidung stieg bei den drei sächsischen Sozialgerichten von 6,5 Monaten im Jahr 2006 auf 8,3 Monate im Jahr 2007.

Wegen des Inkrafttretens von Hartz IV hatte die sächsische Justiz schon für das Jahr 2005 die Anzahl der Richterstellen bei den Sozialgerichten von 55 im Vorjahr auf 73 erhöht. Als Konsequenz aus der anhaltenden Verfahrenszunahme sind mittlerweile 84 Richterinnen und Richter bei den drei sächsischen Sozialgerichten tätig. Die Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im nichtrichterlichen Bereich wurde von 102 auf 140 erhöht. Die personelle Verstärkung hält an: Für die sächsische Sozialgerichtsbarkeit sind gegenwärtig insgesamt sieben weitere Richterstellen zu besetzen. Weitere vier Stellenausschreibungen werden derzeit vorbereitet.

Belastungsspitzen in einer Gerichtsbarkeit lassen sich allerdings nicht uneingeschränkt mit der Neueinstellung von Richtern kompensieren. Dem stehen nicht nur Haushaltszwänge entgegen. Mackenroth dazu: "Einmal planmäßig ernannte Richter sind weitgehend unversetzbar. Daher ist es in der Justiz besonders schwierig, flexibel auf Schwankungen in der Belastung zu reagieren. Im Spagat zwischen dem erforderlichen flexiblen Richtereinsatz und der Unversetzbarkeit der Richter verdient es besonderen Dank, wenn sich Richterinnen und Richter anderer Gerichtsbarkeiten freiwillig zu Gerichten mit hohem Geschäftsanfall abordnen lassen. Auch diese Bereitschaft zur Mehrarbeit zeigt, dass sich die sächsischen Bürgerinnen und Bürger auf einen schnellen, umfassenden und qualitativ hochwertigen Rechtsschutz der Justiz im Freistaat verlassen können."

Auch der Gesetzgeber ist nicht untätig. Der Bundestag hat gestern beschlossen, die Verfahren vor den Sozialgerichten zu vereinfachen und zu beschleunigen. Das Gesetz sieht beispielsweise vor, den Schwellenwert für die Berufung von 500 auf 750 Euro anzuheben. Das gilt nur für den Zugang zur zweiten Instanz.


Kommentar:

Nanu?

Ihr Fritz Stänker wundert sich.

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  • Quelle: /FRS
  • Geändert am: 22.02.2008 - 20:38 Uhr
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