Zum Tag der Kinderhospizarbeit am 10. Februar
Dresden. Anlässlich des Tages der Kinderhospizarbeit, der das erste Mal vor zwei Jahren stattgefunden hatte, wird auf die Situation der betroffenen Kinder und deren Familien aufmerksam gemacht, damit sich eine breite Öffentlichkeit mit dem Schicksal dieser Kinder und deren Familien solidarisiert. "Das ehrenamtliche Engagement kann nicht genug gewürdigt werden. Es ist die tragende Säule in der Hospizarbeit", betonte Sachsens Gesundheitsministerin Helma Orosz.
Ehrenamt ist tragende Säule
"Auch in Sachsen gibt es bereits viele Initiativen, die sich dem Schicksal der unheilbar kranken Kinder und ihrer Familien annehmen", so Orosz weiter. "Neben den bereits existierenden beiden ambulanten Kinderhospizdiensten in Dresden und Leipzig entwickeln sich auch in verschiedenen ländlichen Regionen Sachsens Angebote der ambulanten Kinderhospizarbeit." Im Weiteren entstehe gegenwärtig auch das erste Stationäre Kinderhospiz in Sachsen in Markkleeberg in der Nähe von Leipzig, welches nach Fertigstellung noch in diesem Jahr über 12 Plätze zur Pflege von betroffenen Kindern verfüge und zur zeitweiligen Entlastung auch Betreuungsmöglichkeiten für deren Familien mit beinhalte.
In Deutschland leben ca. 22.600 Kinder und Jugendliche mit einer lebensverkürzenden, zum Tode führenden Erkrankung. Jährlich sterben mehr als 1.500 von ihnen an unheilbaren Krankheiten. Für zahlreiche Eltern und Familien dieser Kinder bedeutet das, mit einer extrem belasteten Lebenssituation zurechtkommen zu müssen. Oft geht dem Tod ihrer Kinder eine langwierige Krankheitsphase voraus, in welcher bereits eine intensive Versorgung des Kindes erforderlich ist. In solchen Fällen ist es außerordentlich wichtig, dass für die betroffenen Kinder und deren Familien neben der medizinischen und palliativpflegerischen Betreuung auch begleitende Unterstützungsangebote der Kinderhospizarbeit zur Verfügung stehen.
Durch die Gesundheitsreform 2007 wurden die Rahmenbedingungen für Stationäre Kinderhospize weiter verbessert. Mussten die Einrichtungen bislang einen Kostenanteil von zehn Prozent selbst tragen, beträgt der Anteil seit April 2007 nur noch fünf Prozent. Vor allem wurde mit der Reform erstmalig die spezialisierte Palliativversorgung im ambulanten Bereich in den Leistungskatalog der Krankenkassen aufgenommen. Es sei nun wichtig, dass eine zügige Umsetzung der Richtlinien für die spezialisierte ambulante Palliativversorgung erfolgen könne, damit für die betroffenen Kinder und ihre Familien eine bestmögliche Versorgung und Betreuung erreicht werden könne, so Orosz abschließend.
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- Quelle: /red
- Geändert am: 09.02.2008 - 18:00 Uhr
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