Wohngeld steigt im Schnitt um 39 Prozent

Bautzen / Budyšin, 31. Dezember 2015. Gute Nachricht zum Jahresende: Im Jahr 2016 steigt das Wohngeld deutlich, denn am 1. Januar 2016 tritt das neue Wohngeldgesetz in Kraft. Damit wird das Wohngeld an die Entwicklung der Einkommen und der Warmmieten angepasst; das war zuletzt 2009 gemacht worden. Insgesamt könnten mehr Haushalte Einkommenserhöhungen durch Wohngeld erfahren, darunter ggf. sogenannte "Wechslerhaushalte", die zuvor Leistungen der Grundsicherung erhalten haben.

Was ist neu beim Wohngeld 2016?

Die zentralen Elemente der Wohngeldreform 2016 sind:

    • - die Erhöhung des Wohngeldes um durchschnittlich 39 Prozent

    • - die regional gestaffelte Anhebung der Miethöchstbeträge, bis zu denen die Miete beziehungsweise die Belastung bei Wohneigentum bezuschusst wird

    • - die Änderung von Einkommensfreibeträgen

    Vor allem Familien, Alleinerziehende mit Kindern und Rentner können möglicherweise von der Wohngeldreform profitieren.

    Was ist zu tun?

    Wer bereits Wohngeld erhält und dessen Bewilligungszeitraum bis 2016 reicht, braucht die Nachberechnung nicht gesondert zu beantragen, denn eventuelle Nachzahlungen erfolgen automatisch.

    Wer aber wegen zu hohem Einkommen bislang kein Wohngeld bezogen oder seinen Wohngeldanspruch wegen gestiegenem Einkommen verloren hat, kann ab Januar 2016 einen erneuten Antrag auf Wohngeld stellen.

    Wohngeld kurz erklärt

    Wohngeld ist ein Zuschuss zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Wohngeld gibt es auf Antrag als Mietzuschuss für Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers oder als Lastenzuschuss für Eigentümer eines selbst genutzten Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung, wenn bestimmte Voraussetzungen für die Wohngeldzahlung erfüllt werden - dann aber besteht ein Rechtsanspruch darauf.

    Wohngeld beantragen - wo?

    Wo Wohngeldanträge angenommen und bearbeitet werden müssen, darüber gibt das Gesetz zur Durchführung der Wohngeldverfahren (DGWoG) Auskunft: Seit dem Jahr 2012 sind kreisangehörige Gemeinden mit mehr als 20.000 Einwohnern zugleich Wohngeldbehörde. Wird diese Einwohnerzahl nicht erreicht oder wegen sinkender Einwohnerzahlen in drei aufeinanderfolgenden Jahren unterschritten, wird der Landkreis zuständig. Das ist beispielsweise Weißwasser / Běła Woda passiert. Hier stellt die Stadtverwaltung aber die Anträge im Bürgerbüro bereit und nimmt sie auch entgegen, der Bescheid vom Landratsamt Görlitz kommt dann per Post.

    Wohngeldantrag stellen in Bautzen:
    Antragsformulare sowie erforderliche zusätzliche Fragebögen erhalten Einwohner der Stadt Bautzen

    • - in der Stadtverwaltung Bautzen, Wohngeldbehörde im Gewandhaus, Innere Lauenstraße 1, 02625 Bautzen

    • - online beim Bürgerservice

    • - Beim Bautzener Bürgerservice im Gewandhaus können die Antragsformulare auch direkt abgeholt werden.

    Wohngeldantrag stellen in Görlitz:
    Bürgeramt Zittau - Referat Soziale Angelegenheiten

    Wohngeldantrag stellen in Zittau:
    Wohngeldbehörde Görlitz

    Wohngeldantrag stellen im Landkreis Bautzen:
    Sachgebiet Besondere soziale Angelegenheiten / Wosebite socialne naležnosće

    Wohngeldantrag stellen im Landkreis Görlitz:
    Sachgebiet Wohngeld

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  • Quelle: red
  • Geändert am: 31.12.2015 - 07:14 Uhr
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