Weiteren Schaden für die Gastronomie abwenden
Sachsen, 12. März 2015. Seit Beginn des neuen Jahres gilt in Deutschland per Gesetz ein einheitlicher Mindestlohn von 8,50 Euro pro Arbeitsstunde. Bereits nach den ersten Monaten, in denen dieser gesetzliche Lohn in Kraft trat, zeigt sich deutlich, dass mit der Lohnkostensteigerung auch eine massive bürokratische Belastung für die Betriebe einhergeht. "Der Mindestlohn wirkt in Klein- und Kleinstbetrieben im ländlichen Raum brutal. Die 'bürokratischen Monster', die mit ihm einhergehen, bedrohen die Existenz dieser Betriebe ungemein und deutlich intensiver, als die reine finanzielle Komponente", verdeutlicht DEHOGA-Sachsen-Hauptgeschäftsführer Jens Vogt.
Mindestlohn und seine Auswirkungen schaden
In vielen mittelständischen Gastro-Betrieben ist die Zahlung des Mindestlohns nicht das grundlegende Problem, obwohl auch diese weitreichende Konsequenzen bereithält. So verlangt die Lohngerechtigkeit, die in vielen Betrieben zum gelebten Konsens gehört, dass mit der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns natürlich auch die Gehälter aller weiteren Mitarbeiter angeglichen werden. Dies führt in vielen Betrieben zu einer deutlich spürbaren Mehrbelastung. Jeder Mitarbeiter soll einen Beleg für seine Kompetenz, seine Qualifikation und seinen Ehrgeiz bekommen, aber in vielen Betrieben wird der höhere prozentuale Anteil der Lohnkosten am Umsatz zum Problem. Die finanzielle Mehrbelastung der Betriebe muss dann durch Preiserhöhungen auf den Gast umgelegt werden. Aber viele Gäste weichen bei steigenden Preisen auf die wesentlich günstigeren Fast-Food-Ketten um.
Das hauptsächliche Problem, das mit der Einführung des Mindestlohns einhergeht, ist die zusätzliche Dokumentationspflicht. Sie führt zu einer verstärkten Bürokratisierung in den Betrieben und entwickelt sich, nicht zuletzt durch ihren Mehraufwand, oft zu einer Gefährdung der unternehmerischen Freiheiten der häufig inhabergeführten Unternehmen. Neben den zahlreichen neuen Dokumentationspflichten wie der Kennzeichnung der allergenen Inhaltsstoffe bei allen Speisen, Getränken und Menüs, sehen viele Unternehmer vor allem durch die penibel genaue Dokumentation der Arbeitszeit die Flexibilität ihrer Mitarbeiter bedroht. Das Arbeitszeitgesetz soll Mitarbeiter vor zeitlicher Überforderung oder gar Ausbeutung schützen und dafür Sorge tragen, dass Arbeit und arbeitsfreie Zeit in einem gesunden Verhältnis stehen. „Die Gastronomie ist wie keine andere Branche auf die Flexibilität ihrer Mitarbeiter angewiesen. Das neue Arbeitszeitgesetz ist damit aber pures Gift für di e Sächsische Gastlichkeit“, so Gert Busch vom Schützenhaus in Pulsnitz.
Zudem profitierten zahlreiche Arbeitnehmer in der Gastronomie von einer flexiblen Arbeitszeitenregelung zwischen ihnen und dem Arbeitgeber. So konnten an besonders starken Tagen Überstunden gesammelt werden, um diese an eher schwachen Tagen abzufeiern. Doch das ist durch die Festlegung der maximalen Arbeitszeit von zehn Stunden pro Tag nicht mehr möglich. Auch konnten Arbeitnehmer vor der Einführung des Mindestlohns und durch Jahresarbeitszeitkonten in arbeitsintensiven Monaten Arbeitsstunden sammeln und diese in eher schwachen Monaten durch Freistellung abbauen. Aber auch das ist wegen des neuen Arbeitszeitgesetzes nicht weiter zulässig.
Als Berufsorganisation des Gastgewerbes und der Hotellerie in Sachsen sieht sich der DEHOGA in der Verantwortung, sich für die Verbesserung der Interessen seiner mehr als 2.100 Mitgliedsunternehmen und deren Arbeitnehmer einzusetzen und stellt daher konkrete Forderungen: "Wir fordern eine schnelle Entbürokratisierung des Mindestlohns. Die unternehmerischen Freiheiten von Arbeitgebern dürfen nicht weiter eingeschränkt werden, daher fordern wir, dass Arbeitgeber die Arbeitszeiten wieder flexibel mit ihren Mitarbeitern verhandeln dürfen", so die Forderung von Helmut Apitzsch, Präsident des DEHOGA Sachsen.
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- Quelle: red
- Geändert am: 12.03.2015 - 17:20 Uhr
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