Höhere Steuerbelastung durch Mindestlohn

Dresden, 15. Januar 2015. (red) Mit dem Jahreswechsel wurde deutschlandweit ein Mindestlohn von 8,50 Euro pro Arbeitsstunde festgesetzt. Die Befürworter freuen sich, Kritiker, wie beispielsweise der DEHOGA Sachsen, befürchten jedoch Nachteile durch die sogenannte "kalte Progression".

DEHOGA Sachsen befürchtet Nachteile durch kalte Progression

Die Einführung des Mindestlohns und die damit einhergehende kalte Progression bereitet den Verantwortlichen des DEHOGA Sachsen schlaflose Nächte. "Wenn das Einkommen steigt, steigen gleichzeitig häufig auch die zu zahlenden Steuern“, so Helmut Apitzsch, Präsident des DEHOGA Sachsen. "So bleibt vom Mehrverdienst am Ende nicht mehr viel übrig, einigen bleibt sogar weniger als vor der Einführung des Mindestlohns“. Als Berufsorganisation des Gastgewerbes und der Hotellerie in Sachsen sieht sich der DEHOGA in der Verantwortung, sich für die Verbesserung der Interessen seiner mehr als 2.100 Mitglieder und deren Arbeitnehmer einzusetzen. Dazu gehört auch das Problem der kalten Progression.

Als kalte Progression bezeichnet man eine Mehrbelastung für den Steuerzahler, die aus dem Zusammenwirken von progressiven Steuertarif und Inflation herrührt. Dieser Prozess einer versteckten Steuerzunahme könnte nun bald durch das neue Mindestlohngesetz zu einem Problem vieler Arbeitnehmer werden - und das nicht nur im Gastronomiegewerbe. Viele steuerfreie Zuschläge, wie zum Beispiel der Nachtzuschlag im Hotel- und Gastgewerbe, können nun, bedingt durch den Mindestlohn, betriebsbedingt teilweise nur noch in geringem Ausmaß gezahlt werden, wenn nicht auch zeitgleich die Preise erhöhen werden sollen.

Jedoch weist Präsident Apitzsch auch auf weitere Folgen des Mindestlohns hin. "Nicht nur die kalte Progression stellt die jeweiligen Branchen vor ein Problem, sondern man muss auch immer im Blick haben, dass kleinere Unternehmen oftmals nicht in der Lage sind, alle Gehälter dem Mindestlohn anzupassen. Das kann in vielen Fällen dazu führen, dass ausgebildetes Fachpersonal auf ein Niveau mit ungelernten Hilfskräften gestellt wird, was zumindest die Bezahlung anbelangt. Auch hat der Mindestlohn insbesondere für Minijobber Folgen für das Arbeitszeitgesetz und die bislang üblichen Jahresarbeitszeitkonten. Hierdurch konnten Arbeitnehmer der Gastronomiebranche in arbeitsintensiven Monaten Arbeitsstunden sammeln und diese in eher schwachen Monaten abbauen. Dies sei nun nicht mehr möglich", so Apitzsch.

Zu den weiteren Auswirkungen, welche die Einführung des Mindestlohns mit sich bringen wird, kann in den ersten Tagen noch keine Aussage getroffen werden. "Die Zukunft wird zeigen, was der Mindestlohn für uns und unsere Mitglieder, sowie deren Mitarbeiter, tatsächlich bedeutet", sagt DEHOGA-Sachsen-Hauptgeschäftsführer Jens Vogt.

Mehr:
www.dehoga-sachsen.de

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  • Quelle: red
  • Geändert am: 15.01.2015 - 11:06 Uhr
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