ESF-Richtlinie zur Beschäftigungsförderung
Dresden. Sachsen schließt eine Lücke in der Beschäftigungsförderung. Die neue ESF-Richtlinie bezieht ausdrücklich auch "Nichtleistungsempfänger" ein, d.h. diejenigen, die keine Hilfen von der Bundesagentur für Arbeit oder den Trägern der Grundsicherung in Anspruch nehmen können. Für die aktive Beschäftigungsförderung stehen bis 2013 rund 137 Mio. Euro aus Landesmitteln und aus dem Europäischen Sozialfonds bereit.
Hilfen jetzt auch für sogenannte Nichtleistungsempfänger
"Von der erfreulichen Belebung auf dem Arbeitsmarkt müssen auch die Langzeitarbeitslosen profitieren", begründete Sachsens Wirtschafts- und Arbeitsminister Thomas Jurk die in seinem Haus erarbeitete Richtlinie. "Um ihre Chancen zu verbessern, fördern wir beispielsweise Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit einschließlich einer vorangehenden Qualifizierung. Wir unterstützen die Schaffung von zusätzlichen Arbeitsplätzen für benachteiligte Arbeitslose in kleinen und mittleren Unternehmen. Unsere Förderung ist offen, für alles, was die Beschäftigungsfähigkeit von Langzeitarbeitslosen verbessert. Dabei zähle ich auf die Ideen und die aktive Mitwirkung aller Vorhabensträger."
Jeder Interessierte kann einen Antrag stellen, eine vorangehende Beratung wird empfohlen.
Beratung und Antragsstellung:
Sächsische Aufbaubank - Förderbank (SAB), Tel. 0351-4910 4930,
eMail: servicecenter_sf(at)sab.sachsen.de Spamschutz: (at) = @
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- Quelle: /red
- Geändert am: 02.01.2008 - 13:02 Uhr
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