DDR-Heimkinder: Meldefrist bis 30. September 2014 beachten!

Görlitz, 13. März 2014. Ende Februar haben sich der Bund und die ostdeutschen Länder auf eine finanzielle Aufstockung des Hilfsfonds für ehemalige DDR-Heimkinder geeinigt. Damit bleibt es beim bisherigen Leistungsumfang und den bisherigen Leistungskriterien. Zu beachten ist aber, dass unabhängig von der Antragsfrist eine neue Meldefrist eingeführt werden soll. Danach müssen sich ehemalige DDR-Heimkinder, die Leistungen aus dem Fonds erhalten wollen, bis zum 30. September 2014 bei einer regionalen Anlauf- und Beratungsstelle gemeldet haben.

SPD-Politiker unterstützt Aufstockung des Hilfsfonds

Der Fonds für Opfer der Heimerziehung Ost existiert seit 2012 und ist mit 40 Mio. Euro ausgestattet. Aus ihm gibt es für Betroffene, denen in Heimen der ehemaligen DDR Leid und Unrecht widerfahren ist, materielle Leistungen für Folgeschäden aus der Heimerziehung und Rentenersatzleistungen für nicht gezahlte Sozialversicherungsbeiträge.

Die unerwartet hohe Inanspruchnahme des Hilfsfonds führt dazu, dass die Mittel schon jetzt fast vollständig aufgebraucht sind. Im Haushaltsausschuss herrscht nach Angaben des Görlitzer SPD-Bundestagsabgeordnete Thomas Jurk jedoch große Einigkeit, dass eine Mittelaufstockung des Fonds deshalb dringend erforderlich ist. Thomas Jurk unterstützt die Aufstockung des Hilfsfonds und weist darauf hin, dass sich alle ehemaligen DDR-Heimkinder, die Leistungen aus dem Fonds erhalten wollen, bis spätestens zum 30. September 2014 bei einer Anlauf- und Beratungsstelle gemeldet haben müssen.

Im Freistaat Sachsen ist diese Stelle in der Funkenburgstraße 2, 04105 Leipzig, Tel. 0341 - 1 26 62 40, zu finden. Die Frist für die konkrete Beantragung der Leistungen selbst läuft unverändert noch bis 30. Juni 2016. "Die neue Meldefrist ist notwendig, damit schnell und umfassend ein Überblick über die Zahl der Betroffenen und damit finanzielle Planungssicherheit gewonnen werden kann. Ich bitte alle Betroffenen dringend, sich bis Ende September 2014 zu melden, denn sonst können keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden", appelliert Thomas Jurk.

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  • Quelle: red
  • Geändert am: 13.03.2014 - 08:37 Uhr
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