Erstmals Sächsisches Gesetz zum Jugendstrafvollzug
Dresden. Heute hat der Sächsische Landtag das neue Sächsische Jugendstrafvollzugsgesetz verabschiedet. "Sachsen hat damit erfolgreich die Chance genutzt, seine bewährte Vollzugspraxis gesetzlich fest- und fortzuschreiben. Der Vollzug der Jugendstrafe muss konsequent auf eine straffreie Zukunft des Gefangenen ausgerichtet sein. Diesem Ziel trägt das Gesetz ebenso Rechnung wie der Aufgabe des Vollzugs, die Allgemeinheit vor weiteren Straftaten zu schützen," erklärte Justizminister Geert Mackenroth aus diesem Anlass.
387 Jugendstrafgefangene in Sachsen
Das Bundesverfassungsgericht hatte dem Gesetzgeber aufgegeben, bis Ende 2007 den Vollzug der Jugendstrafe auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen. Durch die Föderalismusreform ging die Gesetzgebungsbefugnis für den Strafvollzug vom Bund auf die Länder über.
Was ist neu aus Sicht des Justizministeriums?
Der Erziehungsauftrag des Jugendstrafvollzugs durchzieht alle Regelungen des Gesetzes.
Die Sicherheit der Allgemeinheit und auch die Sicherheit in den Anstalten wird weiter erhöht durch
a. Drogentests,
b. das grundsätzliche Verbot des Empfangs von Paketen, die Nahrungs-, Genuss- und Körperpflegemittel enthalten, weil mit diesen immer wieder Drogen und Handys eingeschmuggelt werden und
c. den Einsatz der bewährten Trennscheibe für den Besuch in außergewöhnlichen Fällen.
"In besonderem Maße berücksichtigt das Gesetz die Interessen der Opfer. Der Gefangene soll verstehen, welches Leid er angerichtet hat, soll die beim Opfer verursachten Tatfolgen erkennen und zur finanziellen Schadenswiedergutmachung angehalten werden", betonte Mackenroth.
Die Sozialtherapie für Jugendstrafgefangene, die wegen einer schweren Sexual- oder Gewaltstraftat verurteilt wurden, war schon bislang - ohne gesetzliche Regelung - im Freistaat Sachsen Realität. Nun wird sie im Gesetz verankert.
Sachsen hat als eines der ersten Länder vor sieben Jahren in der Justizvollzugsanstalt Zeithain eine Sozialtherapie für Jugendstrafgefangene eingerichtet; mit ihren 37 Haftplätzen war diese Jugendsozialtherapie eine der größten im Bundesgebiet. Konsequenterweise ist auch in der im Herbst 2007 eröffneten Jugendstrafanstalt Regis-Breitingen ein entsprechend großes Angebot vorhanden.
Das Gesetz schreibt weitere erfolgversprechende und innovative Behandlungsformen fest. Jugendstrafgefangene werden künftig regelmäßig in überschaubaren Wohngruppen mit bis zu zwölf Gefangenen leben, differenziert nach Alter, Strafzeit und begangener Straftat. Mackenroth: "Als Alternative zum offenen und geschlossenen Vollzug schaffen wir den Vollzug in freien Formen. Diese innovative Behandlungsform beugt der Entstehung einer Vollzugs-Subkultur unter den Gefangenen vor. Hier wird Sachsen bundesweit eine führende Stelle einnehmen. Außerdem schreiben wir im Gesetz bewährte sächsische Besonderheiten fest, wie beispielsweise die heimatnahe Unterbringung im offenen Vollzug und die gesonderte Unterbringung von Gefangenen, die sich erstmals im Vollzug befinden (Erstvollzug)."
Die Selbstverantwortung der Gefangenen soll nach dem Grundsatz des Förderns und Forderns gestärkt werden. Der Minister dazu: "Das Gesetz sieht deshalb eine als Obliegenheit ausgestaltete Mitwirkungspflicht vor, also eine sogenannte Pflicht gegen sich selbst. Treffender kann man meiner Ansicht nach das Konzept nicht charakterisieren: Der Vollzug bietet den Gefangenen in Form der verschiedenen Behandlungsmethoden und schulischen und beruflichen Bildungsmöglichkeiten die erforderliche Hilfestellung; jede erfolgreiche Resozialisierung setzt aber immer auch ein echtes Bemühen des Gefangenen voraus." Der Leistungsgedanke werde damit erzieherisches Mittel.
Am 1. Dezember 2007 waren in den sächsischen Anstalten 387 Jugendstrafgefangene untergebracht, davon 353 männliche und 34 weibliche Jugendstrafgefangene. 30 Jugendstrafgefangene sind zwischen 14 und 18 Jahre alt. Die neue Jugendstrafanstalt Regis-Breitingen ist mittlerweile mit 272 männlichen Jugendstrafgefangenen belegt bei einer Kapazität von 356 Gefangenen.
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- Quelle: Redaktion
- Geändert am: 12.12.2007 - 19:34 Uhr
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