Hartz IV-Regelsatz angehoben
Görlitz, 2. Januar 2014. Die Sozialhilfe und die Hartz IV genannte Grundsicherung haben sich zum Jahresbeginn 2014 erhöht: Ein alleinstehender Erwachsener bekommt monatlich neun Euro mehr. Auch für Kinder und Jugendliche erhöhen sich die Regelsätze. Unterm Strich erhöhen sich in der Sozialhilfe, in der Grundsicherung für Arbeitsuchende und in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Regelbedarfsstufen um 2,27 Prozent.
Regelsätze folgen der Preis- und Lohnentwicklung
in alleinstehender Erwachsener erhält jetzt monatlich 391 Euro Grundsicherung (2013: 382 Euro, seit 2011 ist die Grundsicherung um 27 Euro gestiegen). Die Regelsätze für die im Haushalt lebenden Partner und Kinder (Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft) steigen anteilig.
Regelbedarfsstufen im Jahr 2014 im vergleich zu 2013
Regelbedarfsstufe 1:
Alleinstehend/Alleinerziehend: 391 Euro (9 Euro mehr)
Regelbedarfsstufe 2:
Paare/Bedarfsgemeinschaften: 353 Euro (8 Euro mehr)
Regelbedarfsstufe 3:
Erwachsene im Haushalt anderer 313 Euro (7 Euro mehr)
Regelbedarfsstufe 4:
Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren 296 Euro (7 Euro mehr)
Regelbedarfsstufe 5:
Kinder von 6 bis unter 14 Jahren 261 Euro (6 Euro mehr)
Regelbedarfsstufe 6:
Kinder von 0 bis 6 Jahre 229 Euro (5 Euro mehr)
Die Kosten für Unterkunft und Heizung werden grundsätzlich in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit sie für das Jobcenter - das sich am örtlichen Mietniveau auf dem Wohnungsmarkt orientiert - angemessen sind.
So werden die Regelsätze ermittelt
Die Regelsätze werden jährlich überprüft und fortgeschrieben. Das ist im Gesetz über die Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten (SGB II) und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) festgelegt.
Die Fortschreibung der Regelbedarfe wird aus einem Mischindex errechnet. Dieser setzt sich zu 70 Prozent aus der regelsatzrelevanten Preisentwicklung und zu 30 Prozent aus der Nettolohnentwicklung zusammen. Für 2014 liegt die Veränderung des Mischindexes für Juli 2012 bis Juni 2013 gegenüber dem Vorjahreszeitraum zugrunde.
Das Statistische Bundesamt ermittelt sowohl die Preisentwicklung regelbedarfsrelevanter Güter und Dienstleistungen wie auch die Entwicklung der Nettolöhne und -gehälter.
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- Quelle: red
- Geändert am: 02.01.2014 - 08:15 Uhr
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