Antragstellung voraussichtlich nur noch bis Dezember!
Berlin | Dresden. Sachsens Sozialministerin Helma Orosz hat heute darauf hingewiesen, dass ehemalige Kriegsheimkehrer oder ihre Hinterbliebenen sowie einige weitere Personengruppen, die ebenfalls unter den Folgen des Zweiten Weltkrieges gelitten haben, voraussichtlich nur noch wenige Wochen formlose Anträge auf Unterstützungsleistungen zur Linderung einer Notlage bei der Heimkehrerstiftung, Postfach 200653, 53136 Bonn, stellen können. Die Ministerin begründete dies damit, dass der Bundesrat heute dem Gesetzentwurf der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag zugestimmt hat, wonach die Antragstellung bis zur Verkündung des Heimkehrerstiftungsaufhebungsgesetzes befristet werden soll; dies ist noch für Dezember des Jahres zu erwarten. "Eile tut daher Not, damit berechtigte Ansprüche nicht verloren gehen", warnte Orosz.
Antragsfrist für Unterstützungsleistungen nach dem Heimkehrerstiftungsgesetz endet
Anträge auf Rentenzusatzleistungen werden jedoch weiterhin unbefristet gestellt werden können. Dies hatte die Ländervertretung, wesentlich initiiert durch den Freistaat Sachsen, verlangt und einen anderslautenden Gesetzentwurf der Bundesregierung geändert. Er sah vor, insoweit nicht nur die Möglichkeit der Antragstellung rückwirkend zu beenden, sondern darüber hinaus die Zahlung der Rentenzusatzleistungen sogar an bisher Begünstigte mit Ablauf des Jahres 2009 einzustellen.
"Gegen diese Vorgehensweise haben wir uns nachdrücklich ausgesprochen. Denn dadurch wären die sozialen Belange von Menschen beeinträchtigt worden, die sich auf diese Leistungen seit Jahren eingestellt hatten", so Orosz. "Dies war mit uns nicht zu machen. Für die jetzige Fassung bin ich den Abgeordneten des Deutschen Bundestags und den Verbänden der Heimkehrer dankbar, die sich mit uns für diese sozial verträgliche Lösung eingesetzt haben."
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- Quelle: Redaktion
- Geändert am: 30.11.2007 - 15:30 Uhr
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