Datenübermittlung sperren - und der Kriegseinsatz fällt aus
Görlitz. Die Görlitzer Meldebehörde macht einen wirklich guten Service: Sie weist Jugendliche auf das Widerspruchsrecht der Datenübermittlung an das Bundesamt für Wehrverwaltung hin.
Widerspruch ist kostenfrei
Mit der Verkündung des Wehrrechtsänderungsgesetzes 2011 im Bundesgesetzblatt werden die Meldebehörden verpflichtet, dem Bundesamt für Wehrverwaltung jährlich bis zum 31. März Daten von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit zu übermitteln, die im nächsten Jahr volljährig werden. Für das Jahr 2011 gilt eine Übergangsregelung. Danach sind die Daten im Oktober 2011 zu übermitteln.
Diese Datenerhebung dient dazu, Adressen zu erhalten, um potentiellen Rekruten "Informationsmaterial über die Streitkräfte" zukommen zu lassen. Doch das muss man nicht über sich ergehen lassen: Den Betroffenen wird ein Widerspruchsrecht dagegen eingeräumt, dass daten zu diesem Zweck übermittelt werden. In diesem Zusammenhang wurde das Melderechtsrahmengesetz angepasst - demnach weist die Meldebehörde die Jugendlichen auf das Widerspruchsrecht der Datenübermittlung hin.
Nochmal im Klartext: Daten von Jugendlichen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die in Görlitz wohnen und im Jahr 2012 volljährig werden, werden im Oktober 2011 an das Bundesamt für Wehrverwaltung übermittelt. Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn der Betroffene dem widerspricht. Der Widerspruch ist schriftlich, ohne Begründung bei der Stadtverwaltung Görlitz, Ordnungsamt, Sachgebiet Einwohnermeldewesen, PF 300131, 02806 Görlitz einzureichen. Die Bearbeitung erfolgt kostenfrei.
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- Quelle: red
- Geändert am: 19.07.2011 - 14:51 Uhr
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