Ferienzuschüsse für Familien in Sachsen 2015 wieder möglich
Görlitz, 22. Mai 2015. Aus sächsischen Haushaltsmitteln kann Familien mit Wohnsitz in Sachsen in diesem Jahr ein finanzieller Zuschuss von 7,50 Euro pro anspruchsberechtigte Person und Urlaubstag gewährt werden, wenn das Familienbruttoeinkommen unter 525 Euro für den Haushaltsvorstand bei Verheirateten beziehungsweise 700 Euro bei Alleinerziehenden zuzüglich 300 Euro für jedes weitere Familienmitglied liegt.
Vorher beantragen!
Ein Zuschuss pro teilnehmendes Kind und Urlaubstag kann gewährt werden, wenn das Familienbruttoeinkommen unter 650 Euro für den Haushaltsvorstand bei Verheirateten beziehungsweise 800 Euro bei Alleinerziehenden zuzüglich 400 Euro für jedes weitere Familienmitglied beträgt.
Gefördert werden einmal pro Jahr Familienferien in Deutschland, die durch die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege als geeignet anerkannt werden. Die geförderte Feriendauer beträgt mindestens 7 und höchstens 14 Tage.
Der Zuschuss ist vor Urlaubsantritt zu beantragen und wird nach Urlaubsende ausgezahlt.
Ein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss besteht nicht. Mittel stehen nur im Rahmen des sächsischen Haushalts zur Verfügung.
Hilfe bei der Antragstellung ist möglich.
Anträge und Anfragen können vor dem Urlaub gerichtet werden an:
Caritas-Regionalstelle Görlitz
Wilhelmsplatz 2
02826 Görlitz
Telefon: 03581 - 40 11 54, 42 00 20
Fax: 03581 - 42 00 29
E-Mail: ferienfoerderung@caritasgoerlitz.de
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- Quelle: red
- Geändert am: 22.05.2015 - 15:19 Uhr
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